Überblick
Der IASB wird vom 22. bis 24. Mai 2023 in seinen Räumen in London tagen. Die folgenden Themen sollen erörtert werden:
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Stab empfiehlt dem IASB, seine vorläufige Sichtweise zur Abschaffung der Vorschrift, jedes Jahr eine quantitative Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen, nicht weiterzuverfolgen und die Vorschrift beizubehalten, dass ein Unternehmen jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen hat. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, seine vorläufige Sichtweise beizubehalten, dass es undurchführbar ist, eine andere Werthaltigkeitsprüfung zu entwerfen, die zu vertretbaren Kosten wesentlich wirksamer ist.
Aktueller Stand des Arbeitsprogramm des IASB: Der Stab wird über Veränderungen im Arbeitsprogramms des IASB seit seinem letzten Bericht im März 2023 berichten.
Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird gefragt, ob er die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 genehmigt und ob er mit einer Stellungnahmefrist von 120 Tagen einverstanden ist. Die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung wird für Ende Juni 2023 erwartet.
Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird weitere potenzielle jährliche Verbesserungen sowie deren Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Frage, ob eine vorzeitige Anwendung zulässig sein sollte, diskutieren. Der Stab bittet um die Genehmigung, mit dem Abstimmungsprozess für den kommenden Entwurf zu beginnen.
Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird Empfehlungen des Stabs zu Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, diskutieren. Der IASB wird auch Fragen im Zusammenhang mit von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und IFRS 8 erörtern.
Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Der IASB wird darüber entscheiden, ob die im Standardentwurf vorgeschlagenen Angabenvorschriften beibehalten werden sollen, nachdem einige gezielte Änderungen vorgenommen wurden. Der IASB wird auch die Textziffer des Standardentwurfs erörtern, die sich mit der Wesentlichkeit der Angaben befasst, sowie die Angabevorschriften zum Übergang in anderen IFRS. Der Stab wird den IASB außerdem fragen, ob die Angabenvorschriften in den IFRS, die seit der Entwicklung des Standardentwurfs herausgegeben wurden, für die in Frage kommenden Tochterunternehmen, die den neuen Standard anwenden, gelten sollten.
Lageberichterstattung: Der Stab wird eine Unterrichtseinheit zum Vergleich zwischen dem Entwurf zur Lageberichterstattungund dem Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung abhalten.
Dynamisches Risikomanagement: Der IASB wird mögliche erläuternde Beispiele für die Anwendung des aktuellen Modells des dynamischen Risikomanagements erörtern, um die Interessengruppen bei ihrer Analyse der Vorschriften des Modells zu unterstützen.
Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab empfiehlt Folgeänderungen, die sich aus dem bevorstehenden Entwurf für Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital ergeben, für den bevorstehenden Standard für Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht. Der Stab wird auch um die Erlaubnis bitten, mit der Abstimmung über den Entwurf zu beginnen.
Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Analyse des Stabs und die Empfehlungen zu den Vorschlägen in Bezug auf die erstmalige Erfassung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden im Entwurf für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden diskutieren.