Bilanzierung nach der Equity-Methode

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 13

Das Ziel des Projekts zur Equity-Methode ist es, zu beurteilen, ob Anwendungsfragen mit der Equity-Methode, wie sie in IAS 28 dargelegt ist, in konsolidierten Abschlüssen und Einzelabschlüssen adressiert werden können, indem Prinzipien in IAS 28 identifiziert und erläutert werden.

Der Zweck dieser Sitzung ist es, den IASB um folgende Entscheidungen zu bitten:

  • ob Verbesserungen der Angabevorschriften für Anteile an Joint Ventures und für den Fall, dass sich ein Mutterunternehmen für die Anwendung der Equity-Methode entscheidet, um seine Anteile an Tochterunternehmen in separaten Abschlüssen zu bilanzieren, vorgeschlagen werden sollen, die denjenigen entsprechen, die zuvor vorläufig für Anteile an assoziierten Unternehmen beschlossen worden sind; und
  • welche Übergangsbestimmungen in dem Entwurf vorgeschlagen werden sollen.

Mögliche Verbesserungen der Angabenvorschriften für Anteile an Joint Ventures und Tochterunternehmen

Agendapapier 13A

Der IASB hat auf seiner Sitzung im September 2023 vorläufig beschlossen, im Zusammenhang mit seinen bisherigen vorläufigen Entscheidungen zum Projekt der Equity-Methode Angaben für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen vorzuschlagen.

Zweck dieser Sitzung ist es zu entscheiden, ob diese Angaben auch für Anteile an Joint Ventures und für Anteile an Tochterunternehmen vorgeschlagen werden sollen, wenn sich ein Mutterunternehmen dafür entscheidet, seine Anteile an Tochterunternehmen im separaten Abschluss nach der Equity-Methode zu bilanzieren, wie es in IAS 27 erlaubt ist.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der IASB Folgendes vorschlägt:

  • Verbesserungen der Angabevorschriften für Anteile an Joint Ventures, die denjenigen entsprechen, die er zuvor vorläufig für Anteile an assoziierten Unternehmen vorgeschlagen hat; und
  • dass ein Mutterunternehmen, das sich für die Anwendung der Equity-Methode entscheidet, um seine Anteile an Tochterunternehmen in separaten Abschlüssen zu bilanzieren, den Betrag der Gewinne oder Verluste aus Transaktionen mit seinen Tochterunternehmen angibt.

Übergangsbestimmungen

Agendapapier 13B

Der IASB hat auf seiner Sitzung im April 2023 beschlossen, das Forschungsprojekt zur Equity-Methode in sein Arbeitsprogramm für die Standardsetzung aufzunehmen und auf die Veröffentlichung eines Entwurfs als nächsten Schritt des Konsultationsprozesses hinzuarbeiten.

Zweck dieser Sitzung ist es, die in diesem Entwurf vorzuschlagenden Übergangsbestimmungen zu erörtern.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der IASB vorschlägt, dass ein Anleger oder ein Beteiligter an einem Joint Venture Folgendes tut:

  • die vorzuschlagende Vorschrift, dass ein Anleger oder ein Beteiligter an einem Joint Venture den vollen Gewinn oder Verlust aus allen Transaktionen mit seinen assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures anzusetzen hat, rückwirkend anwendet;
  • eine bedingte Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Übergangs ansetzt und bewertet (der Anleger oder der Beteiligte an einem Joint Venture setzt eine entsprechende Berichtigung des Buchwerts seiner Anteile an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures an, sofern vorhanden); und
  • alle weiteren vorzuschlagenden Vorschriften ab dem Zeitpunkt des Übergangs prospektiv anwendet.

Zugehörige Themen

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