Angabeinitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

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Projektplanung für den Aufholentwurf

Agendapapier 32

In dem Papier wird der Projektplan für die Erstellung eines Aufholfentwurfs im Anschluss an die Veröffentlichung des kommenden IFRS-Rechnungslegungsstandards Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben in der ersten Hälfte des Jahres 2024 dargelegt.

Zusammenfassung des Stabs der Planung für fachliche Diskussionen und den Sonderfall der primären Abschlussbestandteile

Planung der fachlichen Diskussionen

Es gibt vier Gruppen von Angabenvorschriften, die für die Zwecke des Aufholfentwurfs auf der Grundlage ihres Zeitplans berücksichtigt werden:

  • Gruppe 1: Vorschriften, die zwischen dem 28. Februar 2021 und der Veröffentlichung des Entwurfs Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben im Juli 2021 veröffentlicht wurden;
  • Gruppe 2: Vorschriften, die zwischen der Veröffentlichung des Entwurfs des Tochterunternehmensstandards und der Herausgabe des Tochterunternehmensstandards erlassen wurden;
  • Gruppe 3: Vorschriften, die zwischen der Veröffentlichung des Entwurfs des Tochterunternehmensstandards und der Herausgabe des Tochterunternehmensstandards vorgeschlagen wurden und die voraussichtlich nach der Herausgabe des Tochterunternehmensstandards finalisiert und herausgegeben werden; und
  • Gruppe 4: Vorschriften, die voraussichtlich nach der Veröffentlichung des Tochterunternehmensstandards vorgeschlagen werden.

Der Aufholfentwurf wird die Angabenvorschriften der Gruppen 1 und 2 behandeln. Die Angaben in Gruppe 3 werden in die Entwürfe für diese neuen oder geänderten Standards aufgenommen. Für neue oder geänderte Standards der Gruppe 4 gilt der vereinbarte Standardpflegeansatz.

Der Sonderfall des IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

IFRS 18 wird vor dem Tochterunternehmensstandard veröffentlicht. Der bei der Erstellung des Tochterunternehmensstandards angewendete Ansatz lautet wie folgt:

  • Wenn die Angabevorschriften in IAS 1 waren und entweder in IFRS 18 verbleiben oder in IAS 8 verlagert werden, gelten die Vorschläge des IASB im Entwurf für den Tochterunternehmensstandard.
  • Die neuen oder geänderten Angabenvorschriften in IFRS 18 werden auf in Frage kommende Tochterunternehmen angewendet.

Der Inhalt des Aufholentwurfs für Angabenvorschriften in neuen oder geänderten Standards, die nach dem 28. Februar 2021 herausgegeben werden, wird vom IASB in der ersten Hälfte des Jahres 2024 erörtert. Dies wird der letzte Teil der Arbeit an dem Tochterunternehmensstandard als eigenständiges Projekt sein.

Der Stab fragt die IASB-Mitglieder, ob sie Fragen oder Anmerkungen zum Projektplan haben.

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