Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 30

Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU. Der Entwurf stand 180 Tage lang zur Stellungnahme. Die Frist endete am 7. März 2023.

Der IASB wird auf seiner Sitzung im November 2023 seine erneuten Erörterungen der Vorschläge im Entwurf fortsetzen.

Vorgeschlagene Änderungen an Abschnitt 15 Anteile an Joint Ventures (umbenannt in Gemeinsame Vereinbarungen)

Agendapapier 30A

Der Zweck dieses Papiers besteht darin, dass der IASB die Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Entwurf zur Angleichung von Abschnitt 15 Anteile an Joint Ventures (der in Gemeinsame Vereinbarungen umbenannt werden soll) des IFRS für KMU an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen prüft und entscheidet, ob er mit den Vorschlägen im Entwurf zur Änderung von Abschnitt 15 des Standards fortfahren soll.

Der Stab empfiehlt dem IASB, die folgenden im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen an Abschnitt 15 des IFRS für KMU zu bestätigen:

  • Angleichung der Definition von gemeinschaftlicher Kontrolle in Abschnitt 15 des Standards an IFRS 11;
  • Beibehaltung der drei Klassifizierungen von gemeinsamen Vereinbarungen in Abschnitt 15 des Standards; und
  • Angleichung von Abschnitt 15 des Standards an IFRS 11:23.

Vereinfachung in Textziffer 28.19

Agendapapier 30B

Der Zweck dieses Papiers ist es, den IASB zu bitten, die Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Entwurf zur Streichung der Vereinfachung für die Bewertung der Verpflichtung und der damit verbundenen Kosten von leistungsorientierten Plänen in Textziffer 28.19 des IFRS für KMU zu erwägen und zu entscheiden, ob die Vereinfachung in Textziffer 28.19 im Standard beibehalten werden soll, um ihre Anwendung zu verdeutlichen.

Der Stab empfiehlt dem IASB Folgendes:

  • Beibehaltung des Textziffer 28.19 des Standards;
  • Klarstellung, dass ein KMU bei Anwendung von Textziffer 28.19 eine leistungsorientierte Planverpflichtung mit dem aktuellen Abfindungsbetrag bewertet, so dass ein KMU davon ausgeht, dass alle seine Mitarbeiter ihr Arbeitsverhältnis zum Berichtsstichtag beenden, und das Unternehmen daher seine Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen nicht abzinsen darf; und
  • Vorschrift, dass ein KMU die Grundlage für die Bestimmung des Beendigungsbetrags anzugeben hat.

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