Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung

Date recorded:

Überblick über die Sitzung

Agendapapier 27

Der IASB wird auf dieser Sitzung eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente — Wertminderung eingegangen sind, sowie einen Plan für die nächste Phase des Projekts erörtern. Der IASB wird auf dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten. Der Stab fragt stattdessen, ob die IASB-Mitglieder Anmerkungen oder Fragen zur Zusammenfassung der Rückmeldungen oder zum vorgestellten Plan für die nächste Phase des Projekts haben.

Zusammenfassung der Rückmeldungen

Agendapapier 27A

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen zusammen, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung eingegangen sind.

Insgesamt fallen die Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung sehr positiv aus. Fast alle Stellungnehmenden stimmten zu, dass die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 zu einer zeitnaheren Erfassung von Kreditverlusten führen. Sie gaben an, dass die Anwendung der Vorschriften dazu beigetragen hat, das während der Finanzkrise festgestellte Problem des "zu wenig, zu spät" zu lösen. Die Vorschriften funktionieren wie beabsichtigt, es gibt keine grundlegenden Fragen.

Die meisten Stellungnehmenden merkten an, dass die Anwendung der Vorschriften in Zeiten der Unsicherheit, wie z. B. bei der Coronavirus-Pandemie oder den jüngsten geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, zeige, dass das Modell auf soliden Prinzipien beruhe. Einige Stellungnehmende gaben jedoch an, dass die Vorschriften noch in einem Szenario mit erheblichen Ausfällen getestet werden müssen. Andere Stellungnehmende wiesen darauf hin, dass zunehmend Ermessensentscheidungen der Unternehmensleitung anstelle von statistischen Modellen verwendet werden, um auf diese Ungewissheiten zu reagieren. Ihrer Ansicht nach verdeutlicht diese Praxis die Grenzen der Szenarioanalyse.

Obwohl bei den Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden, wiesen die Stellungnehmenden auf bestimmte Punkte hin, bei denen die Unternehmen in der Praxis auf Anwendungsprobleme und Unterschiede stoßen, meist in Bereichen, die Ermessen erfordern. Die Stellungnehmenden äußerten auch Bedenken hinsichtlich der mangelnden Konsistenz der Angaben zum Kreditrisiko. Die meisten Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung konzentrierten sich auf folgende Punkte:

  • Anwendungsprobleme, die sich aus dem Zusammenwirken zwischen den Wertminderungsvorschriften und den Vorschriften in IFRS 9 für Modifizierungen, Ausbuchung und Abschreibung ergeben; und
  • Abweichungen bei der Anwendung und mögliche Verbesserungen der Angabevorschriften zum Kreditrisiko in IFRS 7.

Die Stellungnehmenden schlugen allgemein vor, dass der IASB spezifische Verbesserungen vornehmen sollte, hauptsächlich in Form von Anwendungsleitlinien oder erläuternden Beispielen. Ihrer Ansicht nach sind größere Änderungen angesichts der insgesamt positiven Erfahrungen mit den Wertminderungsvorschriften und der erheblichen Implementierungskosten nicht gerechtfertigt.

Planung für Phase 2 der Überprüfung nach der Einführung

Agendapapier 27B

Der Stab schlägt vor, die folgenden Themen in der ersten Hälfte des Jahres 2024 zu diskutieren:

  • Allgemeiner Ansatz zum Ansetzen von erwarteten Kreditverlusten
  • Bestimmung von signifikanten Erhöhungen des Kreditrisikos
  • Bemessung erwarteter Kreditverluste
  • Erworbene oder ausgereichte kreditgefährdete Forderungen
  • Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften mit anderen Vorschriften
  • Angaben zum Kreditrisiko

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.