Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen

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Abzinsungssätze

Agenda Paper 22

Der IASB erwägt im Rahmen seines Projekts zur gezielten Verbesserung von IAS 37 die Ausarbeitung von Vorschlägen, um in IAS 37 festzulegen, ob und wie Abzinsungssätze für Rückstellungen das Nichterfüllungsrisiko widerspiegeln sollten.

Der IASB hat auf seiner Sitzung im Juli 2023 die Standardisierung von Abzinsungssätzen für Rückstellungen diskutiert. Der IASB beschloss, die Idee der Einbeziehung des Nichterfüllungsrisikos in den Abzinsungssatz nicht weiter zu verfolgen. Die Vorschriften sollen so formuliert werden, dass klargestellt wird, dass die Bewertung einer Rückstellung angepasst wird, um eine Art von Risiko widerzuspiegeln - die Ungewissheit über die Höhe oder den Zeitpunkt der zur Erfüllung der Verbindlichkeit erforderlichen Ausgaben.

Der Stab hat auf Wunsch der IASB-Mitglieder zwei mögliche Optionen analysiert:

  • Option 1, die die Abzinsungssätze an IAS 19 anpasst und ein gewisses Nichterfüllungsrisiko einbezieht, und
  • Option 2, die die Abzinsung von Rückstellungen allein auf der Grundlage des Zeitwerts des Geldes unter Verwendung eines risikofreien Zinssatzes, wie z. B. der Rendite von Staatsanleihen, vorschreibt.

Aus der Praxis wurden mehrere Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität der Ermittlung von Abzinsungssätzen für Rückstellungen geäußert, die die Vorschriften von IAS 19 für leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen anwenden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • Vorschläge zur Änderung von IAS 37 zu entwickeln, um die Grundlage genauer zu spezifizieren, auf der ein Unternehmen den Abzinsungssatz bestimmt, den es zur Bewertung einer Rückstellung verwendet, und
  • vorzuschlagen, dass ein Unternehmen einen Zinssatz verwendet, der den Zeitwert des Geldes widerspiegelt - repräsentiert durch einen risikofreien Zinssatz - ohne Anpassung für das Risiko der Nichterfüllung (Option 2).

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