Überblick

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Der IASB wird vom 13. bis 15. November 2023 in London tagen. Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der IASB wird über die Empfehlung des Stabs abstimmen, das Projekt einzustellen. Je nach Entscheidung wird der IASB gefragt werden, welche nächsten Schritte der Stab unternehmen soll.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird darüber entscheiden, ob er Verbesserungen der Angabenvorschriften für Beteiligungen an Joint Ventures vorschlägt und wann ein Mutterunternehmen die Equity-Methode anwendet, um seine Beteiligungen an Tochterunternehmen im Einzelabschluss zu bilanzieren. Der IASB wird auch Entscheidungen über Übergangsvorschriften treffen, die im kommenden Entwurf vorgeschlagen werden.

Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Der Stab wird die Rückmeldungen zum Entwurf der Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten vorstellen. Der Stab empfiehlt die Finalisierung der Vorschläge zur Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten durch elektronische Übertragung und die vorgeschlagenen Angabevorschriften für Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis designiert wurden.

Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird die während des Abstimmungsprozesses zu IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss aufgetauchten Restanten zu Zwischensummen und Kategorien sowie zur Aggregierung und Disaggregierung diskutieren.

Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der Stab empfiehlt dem IASB, Vorschläge zur Änderung von IAS 37 auszuarbeiten, um die Grundlage, auf der ein Unternehmen den Abzinsungssatz für die Bewertung einer Rückstellung bestimmt, genauer zu spezifizieren und um festzulegen, dass ein Unternehmen einen Zinssatz zu verwenden hat, der den Zeitwert des Geldes widerspiegelt - repräsentiert durch einen risikofreien Zinssatz - ohne Anpassung für das Risiko der Nichterfüllung.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung: Der IASB wird eine Zusammenfassung der Rückmeldungen erörtern, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 - Finanzinstrumente - Wertminderung eingegangen sind. Der Stab plant, in der ersten Jahreshälfte 2024 die folgenden Themen zu erörtern: allgemeiner Ansatz zum Ansetzen von erwarteten Kreditverlusten; Bestimmung signifikanter Erhöhungen des Kreditrisikos; Bemessung erwarteter Kreditverluste; erworbene oder originär kreditgefährdete Forderungen; Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften mit anderen Vorschriften; und Angaben zum Kreditrisiko.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der IASB wird die erneute Erörterung seiner Vorschläge im Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU fortsetzen. Der Stab empfiehlt dem IASB, die Definition der gemeinsamen Beherrschung in Abschnitt 15 des Standards an IFRS 11 anzugleichen, die drei Klassifizierungen von gemeinsamen Vereinbarungen in Abschnitt 15 des Standards beizubehalten und Abschnitt 15 des Standards an IFRS 11:23 anzugleichen. Der Stab empfiehlt außerdem, die Vereinfachung im IFRS für KMU für die Bewertung der Verpflichtung und der damit verbundenen Kosten von leistungsorientierten Plänen beizubehalten.

Aktualisierung des Standards zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Der Stab wird den Projektplan des IASB für die Erstellung eines Aufholentwurfs im Anschluss an die Herausgabe des kommenden Standards Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben darlegen.

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