Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 23

Der Board hat sein Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle im November 2020 veröffentlicht, mit einer Frist für Stellungnahmen bis zum 1. September 2021. In früheren Sitzungen der IASB bereits die weitere Ausrichtung des Projekts besprochen, aber bisher noch keine Entscheidungen gefällt.

Zweck dieser Sitzung war es, dass der IASB die Rückmeldungen der verschiedenen Interessengruppen erörtert, um die Ausrichtung des Projekts zu bestimmen.

Ob die Ausrichtung des Projekts geändert werden soll

Agendapapier 23A

In diesem Papier wurden die Rückmeldungen zu der Frage zusammengefasst und analysiert, ob der IASB die Option 1 (d. h. Entwicklung von Ansatz-, Bewertungs- und Angabevorschriften) wählen oder die Projektrichtung ändern und sich für die Option 2 (d. h. Entwicklung reiner Angabevorschriften) oder die Option 3 (d. h. Entwicklung keiner Ansatz-, Bewertungs- oder Angabevorschriften) entscheiden sollte.

Das Papier enthielt keine Fragen an den IASB, aber die IASB-Mitglieder konnten Anmerkungen oder Fragen zu den Rückmeldungen und der Analyse des Stabs vorbringen.

Erörterung durch den Board

Alle Papiere wurden gemeinsam erörtert - s. unter Papier 23C.

Ob das Projekt in ein Projekt nur zu Angabevorschriften umgewandelt werden soll

Agendapapier 23B

Das Agendapapier 23A fasstedie Rückmeldungen zu der Frage zusammen, ob das IASB die Option 1 wählen oder die Ausrichtung des Projekts ändern sollte, und analysiert sie. Dieses Papier fasste die Rückmeldungen darüber zusammen, was der IASB tun sollte, wenn er die Richtung des Projekts ändert.

Das Papier enthielt keine Fragen an den IASB, aber die IASB-Mitglieder t Anmerkungen oder Fragen zu den Rückmeldungen und der Analyse des Stabs vorbringen.

Erörterung durch den Board

Alle Papiere wurden gemeinsam erörtert - s. unter Papier 23C.

Beurteilung nach dem Handbuch für den Konsultationsprozess

Agendapapier 23C

Dieses Papier enthielt eine aktualisierte Bewertung der Vorschriften des Handbuchs für den Konsultationsprozess für ein Standardsetzungsprojekt (unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Interessengruppen und unserer Analyse dieser Rückmeldungen) und erläuterte die Ansichten des Stabs darüber, ob die Richtung des Projekts geändert werden soll und wenn ja, ob Option 2 oder Option 3 gewählt werden soll.

In diesem Papier wurde der IASB nicht um Entscheidungen gebeten.

Erörterung durch den Board

Alle Papiere wurden gemeinsam erörtert.

Viele IASB-Mitglieder bedankten sich für die Bemühungen des Stabs und die Rückmeldungen der Interessengruppen. Die IASB-Mitglieder stimmten mit dem Stab darin überein, dass die Kosten-Nutzen-Analyse auch die Kosten einbezieht, die den Abschlussprüfern und Regulierungsbehörden entstehen. Viele IASB-Mitglieder waren hinsichtlich der Ausrichtung des Projekts unschlüssig, da Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zwar nicht häufig vorkommen, aber häufig eine wesentliche Transaktion darstellen, wenn sie auftreten. Die IASB-Mitglieder waren sich einig, dass eine weitere Analyse der Option 2 erforderlich ist, um ihre Entscheidung zu untermauern. Die IASB-Mitglieder bezweifelten jedoch, dass weitere Arbeiten zu Option 2 aufgrund von Ressourcenbeschränkungen durchgeführt werden könnten und bezweifelten, dass dies zu entscheidungsrelevanteren Informationen führen würde. Die IASB-Mitglieder hielten die Anwendung von Option 2 für zu aufwändig, so dass sich der IASB für die Fortführung des Projekts für Option 1 entscheiden sollte. Einige IASB-Mitglieder schlugen vor, dass der Stab Variationen von Option 1 untersuchen könnte, während andere IASB-Mitglieder vor diesem Ansatz warnten, da Variationen von Option 1 in früheren Sitzungen ausführlich erörtert worden seien. Die IASB-Mitglieder zeigten sich jedoch besorgt über die Dauer des Projekts, sollte sich der IASB für Option 1 entscheiden, da nicht alle Interessengruppen mit den vorgeschlagenen Bilanzierungsmethoden einverstanden sind. Der Stab stellte klar, dass im Falle einer Entscheidung des IASB für die Option 2 die Bemühungen eher auf die Bestimmung der Durchführbarkeit des Projekts als auf eine detaillierte Analyse gerichtet sein würden.

Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

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