Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 30

Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU. Der Entwurf stand 180 Tage lang zur Stellungnahme; die Frist endete am 7. März 2023.

Der IASB wird auf der Sitzung im April 2024 seine erneuten Erörterungen zu den Vorschlägen des Entwurfs fortsetzen.

Vorgeschlagener überarbeiteter Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden — Angabevorschriften

Agendapapier 30A

Der Zweck dieses Papiers besteht darin, dass der IASB die im Entwurf eingegangenen Rückmeldungen in Bezug auf die Angaben zu den Erlösen und die Unterschiede zwischen den vorgeschlagenen Vorschriften und den Angaben zu den Erlösen im kommenden IFRS 19 prüft, um zu entscheiden, ob die vorgeschlagenen Vorschriften geändert werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, Folgendes zu tun:

  • die Vorschrift zu streichen, dass ein KMU die Erlöse nach Kategorien disaggregiert ausweisen muss, und stattdessen zu verlangen, dass die Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, der Erbringung von Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Provisionen und allen anderen wesentlichen Arten von Erlösen aus Verträgen mit Kunden gesondert ausgewiesen werden;
  • die Vorschrift aufzuheben, dass ein KMU die in der Berichtsperiode erfassten Erträge aus in früheren Perioden erfüllten oder teilweise erfüllten Zusagen anzugeben hat;
  • die Vorschrift zu streichen, dass KMU die Höhe der Amortisationen und Wertminderungen von Vermögenswerten anzugeben haben, die in der Berichtsperiode aus den zur Vertragserfüllung angefallenen Kosten erfasst wurden;
  • die Vorschrift, dass ein KMU eine quantitative oder qualitative Erläuterung der Bedeutung nicht erfüllter Zusagen und des Zeitpunkts der erwarteten Erfüllung dieser Zusagen vorlegen muss, zu streichen;
  • die Vorschrift, dass ein KMU eine Beschreibung der Art der Güter oder Dienstleistungen, deren Übertragung es zugesagt hat, anzugeben hat, wobei alle Zusagen, die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen durch eine andere Partei zu veranlassen, hervorzuheben sind;
  • die Vorschrift, dass ein KMU die Ermessensentscheidungen zu erläutern hat, die einen wesentlichen Einfluss auf die in seinem Abschluss erfassten Beträge haben, die bei der Bestimmung des Transaktionspreises und der Zuordnung des Transaktionspreises zu den im Vertrag identifizierten Zusagen verwendet wurden; und
  • die Vorschrift zu streichen, dass ein KMU Forderungen aus noch nicht in Rechnung gestellten Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausweisen muss.

Vorgeschlagener neuer Abschnitt 12 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts — Verwendung einer einfacheren Sprache

Agendapapier 30B

Mit diesem Papier soll der IASB aufgefordert werden, zu prüfen, wie er die Vorschriften in den neuen und überarbeiteten Abschnitten des Standards am Beispiel von Abschnitt 12 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts klarer formulieren könnte.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, Folgendes zu tun:

  • bei der Formulierung der dritten Ausgabe des Standards zu prüfen, ob die Vorschriften in den neuen und überarbeiteten Abschnitten in einer einfacheren Sprache formuliert werden können; und
  • die in IFRS 13 enthaltene Definition des Begriffs "höchste und beste Verwendung" in den neuen Abschnitt 12 aufzunehmen.

Konzerninterne Finanzgarantieverträge

Agendapapier 30C

Der Zweck dieses Papiers besteht darin, den IASB zu bitten, die Rückmeldungen zu berücksichtigen, die als Reaktion auf den Entwurf eingegangen sind, und zu entscheiden, ob Änderungen an den vorgeschlagenen Vorschriften für konzerninterne Finanzgarantien vorgenommen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass konzerninterne Finanzgarantien, die zum Nulltarif ausgegeben werden, in den Anwendungsbereich von Abschnitt 21 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten einbezogen werden.

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