Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 6

Die Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden endete am 27. Oktober 2023.

Dieses Papier stellt die Papiere für diese Sitzung vor und erinnert an das Rahmenkonzept des IASB für die Entscheidung, ob und wann weitere Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte Anwendungsfragen ergriffen werden sollen.

Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 9 

Agendapapier 6A

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen, Stabanalysen und Stabempfehlungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Zusammenwirken von IFRS 15 und IFRS 9 zusammen, die von den Stellungnehmenden zu Frage 9 und Frage 7 der Bitte um Informationsübermittlung des IASB vorgebracht wurden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf Anwendungsfragen zu ergreifen, die Folgendes betreffen:

  • Bilanzierung von Preisnachlässen;
  • die Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus IFRS 15; und
  • andere Aspekte der Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 9, die in Anhang A des Papiers beschrieben sind.

Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 3

Agendapapier 6B

Der Stab fasst die Rückmeldungen, Analysen und Empfehlungen der Stellungnehmenden zu Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 15 in Verbindung mit IFRS 3 zusammen, die als Antwort auf die Frage 9 des Fragebogens der Bitte um Informationsübermittlung des IASB übermittelt wurden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf Anwendungsfragen zu ergreifen, die Folgendes betreffen:

  • Bewertung von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden; und
  • andere Aspekte der Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 3, die in Anhang A des Papiers beschrieben sind.

Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 10 und IFRS 11

Agendapapier 6C

Der IASB hat im März 2023 vorläufig beschlossen, in der nächsten Agendakonsultation den Bedarf an der Lösung von Fragen im Zusammenhang mit dem Zusammenspiel zwischen IFRS 15 und IFRS 10 und IFRS 11 zu bewerten. Wenn ein Unternehmen einen einzelnen Vermögenswert hält (d. h. einen Unternehmensmantel), sollte die Veräußerung dieses Unternehmens (Tochtergesellschaft) dann den Vorschriften von IFRS 10 oder IFRS 15 folgen? Dieses Papier enthält eine Zusammenfassung der Rückmeldungen der Stellungnehmenden in Bezug auf die Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 10 und IFRS 11, eine Erinnerung an die IASB-Diskussion vom März 2023 und die Frage, ob der IASB die vorläufige Entscheidung vom März 2023, die Priorität der Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 10 und IFRS 11 in der nächsten Agendakonsultation und nicht als Teil dieser Überprüfung nach der Einführung zu prüfen, überdenken möchte.

Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 16

Agendapapier 6D

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen, Stabanalysen und Stabempfehlungen zu Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 16 zusammen, die von den Stellungnehmenden als Antwort auf Frage 9 der Bitte um Informationsübermittlung des IASB vorgebracht wurden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die von den Stellungnehmenden angesprochenen Anwendungsfragen zu ergreifen, und zwar in Bezug auf folgende Aspekte:
    • die Bilanzierung von Verträgen, die Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthalten; und
    • andere Aspekte der Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 16, die in Anhang A des Papiers beschrieben sind; und
  • im Rahmen der anstehenden Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 weitere Erkenntnisse zu den Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob die Übertragung eines Vermögenswerts bei Sale-and-leaseback-Transaktionen einen Verkauf darstellt, zu sammeln.

Anwendung von IFRS 15 mit anderen IFRS

Agendapapier 6E

Der Stab fasst in diesem Agendenpapier die Rückmeldungen, Analysen und Empfehlungen des Stabs zu Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 15 mit IFRIC 12 und anderen IFRS-Standards zusammen, mit Ausnahme derjenigen, die in den vorangegangenen Agendapapieren behandelt wurden und von den Stellungnehmenden in Beantwortung der Frage 9 der Bitte um Informationsübermittlung des IASB angesprochen wurden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • den Sachverhalt im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften von IFRIC 12 über vertragliche Verpflichtungen zur Instandhaltung oder Wiederherstellung der Infrastruktur von Dienstleistungskonzessionen als wenig prioritär einzustufen; und
  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Anwendung von IFRS 15 mit IFRIC 12 und anderen in Anhang A des Papiers enthaltenen IFRS-Standards zu ergreifen.

Bestimmung des Transaktionspreises — an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung und wesentliche Finanzierungskomponente

Agendapapier 6F

Der IASB hat in seiner Sitzung im März 2024 Entscheidungen zu Anwendungsfragen in Bezug auf variable Gegenleistungen, umsatzabhängige Steuern und nicht zahlungswirksame Gegenleistungen getroffen und die vorläufige Analyse der Rückmeldungen des Stabs in Bezug auf an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen diskutiert. Dieses Papier enthält eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, der Analyse des Stabs und der Empfehlungen des Stabs zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit an einen Kunden zu zahlenden Gegenleistungen, aktualisiert um Anmerkungen, die der IASB und das Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) auf ihren Sitzungen im März 2024 gemacht haben, und für wesentliche Finanzierungskomponenten als Antwort auf Frage 3 "Bestimmung des Transaktionspreises" in der Bitte um Informationsübermittlung des IASB.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • die Fragen im Zusammenhang mit der an einen Kunden zu zahlenden Gegenleistung als wenig prioritär einzustufen; und
  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Anwendungsfragen zu ergreifen, die sich auf Folgendes beziehen:
    • den Abzinsungssatz für Verträge mit einer signifikanten Finanzierungskomponente; und
    • andere Aspekte der Vorschriften zu signifikanten Finanzierungskomponenten, die in Anhang A des Papiers enthalten sind.

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