Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
Überblick über die Sitzung
Der IASB wird in dieser Sitzung weiter die Rückmeldungen erörtern, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente - Wertminderung eingegangen sind. Die Beratungen werden sich auf drei Themen konzentrieren: Kreditzusagen und Finanzgarantien, erworbene oder ausgereichte kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte und das Zusammenspiel der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 mit anderen Vorschriften.
Kreditzusagen und Finanzgarantieverträge
In diesem Papier fasst der Stab die Analyse der Rückmeldungen zusammen, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung zu Anwendungsfragen über Kreditzusagen und Finanzgarantieverträge eingegangen sind.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfiehlt dem IASB, die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen zu Kreditzusagen nicht zu behandeln, während die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen zu Finanzgarantien als wenig prioritär eingestuft werden und in der nächsten Agendakonsultation berücksichtigt werden sollten.
Gekaufte oder ausgereichte kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte
Der Stab fasst in diesem Papier die Analyse der Rückmeldungen zusammen, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung zur Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 auf erworbene oder ausgereichte kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte eingegangen sind.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen zu ergreifen.
Wechselwirkung der Vorschriften zur Wertminderung mit anderen Vorschriften
Der Stab fasst in diesem Papier die Analyse der Rückmeldungen zusammen, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung über die Wechselwirkung zwischen den Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 und den anderen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Modifikationen, Ausbuchung (einschließlich Erlass) und Abschreibung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 und den Vorschriften in anderen IFRS-Standards, eingegangen sind.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Sachverhalte bezüglich der Wechselwirkung zwischen den Wertminderungsvorschriften und den anderen Vorschriften in IFRS 9 oder den Vorschriften in anderen IFRS-Standards zu ergreifen.