Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Der IASB wird auf dieser Sitzung die Vorschläge des Entwurfs ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden weiter erneut erörtern.

Abzinsung künftiger Cashflows — Mindestzinssatz

Agendapapier 9A

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen zu den Vorschlägen im Entwurf über den Mindestzinssatz dar.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard:

  • die Vorschläge in den Textziffern 50-52 des Entwurfs beibehält, wonach ein Unternehmen beurteilen muss, ob es Anzeichen dafür gibt, dass der aufsichtsrechtliche Zinssatz für einen aufsichtsrechtlichen Vermögenswert unzureichend sein könnte, und den Mindestzinssatz als Abzinsungssatz verwendet, wenn dieser höher ist als der aufsichtsrechtliche Zinssatz (Empfehlung 1);
  • in den Anwendungsleitlinien klarstellt, dass ein Unternehmen, das die Beurteilung gemäß Empfehlung 1 durchführt, weder den Mindestzinssatz für diesen regulatorischen Vermögenswert berechnen noch eine umfassende Suche nach Anhaltspunkten durchführen muss (Empfehlung 2);
  • den Vorschlag in Textziffer 53 des Entwurfs beibehält, wonach ein Unternehmen unter allen Umständen den regulatorischen Zinssatz als Abzinsungssatz für eine regulatorische Verbindlichkeit zu verwenden hat (Empfehlung 3);
  • Leitlinien für die Schätzung des Mindestzinssatzes enthält, die die in anderen IFRS-Standards verwendeten Grundsätze einbeziehen (Empfehlung 4);
  • ein Unternehmen von der Anwendung der vorgeschlagenen Vorschriften zum Mindestzinssatz auf einen regulatorischen Vermögenswert ausnimmt, der aus Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen Kosten oder Mengen entsteht - das Unternehmen würde die Vorschläge anwenden, sobald die Regulierungsbehörde den endgültigen Abweichungssaldo bestimmt, der in die künftigen regulierten Tarife einfließt (Empfehlung 5); und
  • vorschreibt, dass ein Unternehmen, das sich dafür entscheidet, die Ausnahmeregelung gemäß Empfehlung 5 anzuwenden, diese Tatsache und den Buchwert der regulatorischen Vermögenswerte am Ende der Berichtsperiode, auf die das Unternehmen diese Ausnahmeregelung angewendet hat, anzugeben hat (Empfehlung 6).

Anwendungsbereich — Interaktion mit IFRS 17

Agendapapier 9B

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen zu der Frage dar, ob der Anwendungsbereich des endgültigen Standards aufsichtsrechtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausschließen sollte, die bei der Regulierung von Prämien in Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17 entstehen könnten.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard aufsichtsrechtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausschließt, die bei der Regulierung von Prämien in Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17 entstehen könnten.

Änderungen an IFRS 3 und IFRS 5

Agendapapier 9C

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen in Bezug auf die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 5 dar.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard die folgenden Vorschläge beibehält:

  • Schaffung einer Ausnahme von den Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen in IFRS 3 für erworbene regulatorische Vermögenswerte und übernommene regulatorische Verbindlichkeiten; und
  • Ausschluss von regulatorischen Vermögenswerten aus dem Anwendungsbereich von IFRS 5.

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