Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 22

Der IASB erarbeitet derzeit Vorschläge für gezielte Änderungen an IAS 37.

In dieser Sitzung soll der IASB entscheiden, ob und wir er Folgendes vorschlagen soll:

  • die Definition einer Schuld und die Vorschriften zur Unterstützung des Ansatzkriteriums, das diese Definition anwendet, zu ändern;
  • Vorschriften hinzuzufügen, die auf zu zahlende Kosten angewendet werden, wenn ein Maß für die Tätigkeit des Unternehmens in einer Periode einen bestimmten Schwellenwert überschreitet;
  • Anwendungsleitlinien zur Unterstützung der Vorschriften für den Abzinsungssatz hinzuzufügen; und
  • Vorschriften zur Offenlegung von Informationen über die verwendeten Abzinsungssätze hinzuzufügen.

Kriterium für den Ansatz einer gegenwärtigen Verpflichtung

Agendapapier 22A

In dieser Sitzung soll der IASB entscheiden, ob er Änderungen vorschlagen soll an Folgendem

  • der Definition einer Schuld, die in IAS 37 angewendet wird;
  • dem Wortlaut des Ansatzkriteriums, das diese Definition anwendet (das Ansatzkriterium für gegenwärtige Verpflichtungen); und
  • Vorschriften und erläuternde Beispiele zur Unterstützung dieses Ansatzkriteriums.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der IASB Folgendes vorschlägt:

  • die in IAS 37 angewendete Schuldendefinition und den Wortlaut des derzeitigen Kriteriums für die Erfassung von Verpflichtungen zu aktualisieren und sie an die Definition des Rahmenkonzepts anzugleichen;
  • die Vorschriften zur Unterstützung des Kriteriums für den Ansatz von gegenwärtigen Verpflichtungen zu klären, indem
    • die drei verschiedenen Bedingungen innerhalb dieses Kriteriums - Stärke, Art und Zeitpunkt - durch separate Identifizierung entflochten werden und jede einzelnen Bedingung erläutert wird; und
    • der Entscheidungsbaum in der Leitlinie zur Umsetzung von IAS 37 erweitert wird, um den Prozess zu veranschaulichen, dem ein Unternehmen folgen könnte, um zu entscheiden, ob es eine Rückstellung ansetzen, eine Eventualverbindlichkeit offenlegen oder nicht davon tun soll;
  • die bestehenden Vorschriften zur Unterstützung des Kriteriums der Erfassung von gegenwärtigen Verpflichtungen durch neue Vorschriften zu ersetzen, die auf Konzepten des Rahmenkonzepts basieren, und IFRIC 21 zurückzuziehen;
  • die Erläuterungen zu den Vorschriften für die Anwendung von Restrukturierungsrückstellungen zu verbessern, ohne diese Vorschriften zu ändern;
  • die erläuternden Beispiele zu IAS 37 um neue Beispiele zu ergänzen und die Erläuterung der Schlussfolgerungen für einige der bestehenden Beispiele zu aktualisieren (ohne diese Schlussfolgerungen zu ändern); und
  • IAS 37 keine Vorschriften hinzuzufügen, die sich speziell auf Netto-Nullzusagen beziehen.

Kosten, die durch Schwellenwerte ausgelöst werden

Agendapapier 22B

Der IASB soll in dieser Sitzung entscheiden:

  • ob die Aufnahme von Anwendungsvorschriften für Kosten, die zu zahlen sind, wenn ein Maß für die Tätigkeit des Unternehmens in einer Periode einen bestimmten Schwellenwert überschreitet (schwellenwertabhängige Kosten), vorgeschlagen werden soll, um zu klären, wann eine Verpflichtung für solche Kosten zu einer gegenwärtigen Verpflichtung wird; und
  • wenn ja, welche Vorschriften vorzuschlagen sind.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der IASB Folgendes vorschlägt:

  • IAS 37 um Anwendungsvorschriften für schwellenwertabhängige Kosten zu ergänzen, um klarzustellen, wann eine Verpflichtung für solche Kosten zu einer gegenwärtigen Verpflichtung wird;
  • klarzustellen, dass eine gegenwärtige Verpflichtung für schwellenwertabhängige Kosten entsteht, wenn das Unternehmen die Tätigkeit ausführt, die zu dem Gesamtbetrag beiträgt, mit dem die Kosten bewertet werden; und
  • klarzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt innerhalb des Bewertungszeitraums der Betrag der gegenwärtigen Verpflichtung ein Teil der gesamten geschätzten Kosten für den Bewertungszeitraum ist, wobei der Teil dem Betrag entspricht, der der bis dahin erbrachten Tätigkeit zuzuordnen ist.

Abzinsungssätze - Leitlinien für die Anwendung

Agendapapier 22C

Der IASB soll in dieser Sitzung entscheiden, ob und welche Anwendungsleitlinien zur Unterstützung dieser Vorschrift vorgeschlagen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass das IASB vorschlägt, klarzustellen, dass der Zeitwert des Geldes, der sich im Abzinsungssatz für eine Rückstellung widerspiegelt, durch einen risikofreien Zinssatz dargestellt wird, schlägt aber keine weiteren Anwendungsleitlinien zur Schätzung des Zeitwerts des Geldes vor.

Abzinsungssätze - Angabevorschriften

Agendapapier 22D

In dieser Sitzung soll der IASB entscheiden:

  • ob Vorschriften vorgeschlagen werden sollen, nach denen ein Unternehmen Informationen über den Abzinsungssatz oder die Abzinsungssätze, die es bei der Bewertung einer Rückstellung verwendet hat, anzugeben hat; und
  • wenn ja, welche Vorschriften vorgeschlagen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der IASB vorschlägt, dass ein Unternehmen für jede Rückstellungskategorie den oder die Abzinsungssätze, die bei der Bewertung der Rückstellung verwendet werden, und den Ansatz, der zur Bestimmung dieser Sätze verwendet wird, anzugeben hat.

Indikative Formulierung - IAS 37

Agendapapier 22E

Das vorliegende Papier enthält keine Fragen an den IASB, da es nur vorläufige Formulierungen für die Änderungen an IAS 37 enthält.

Indikative Formulierung - Entscheidungsbaum

Agendapapier 22F

Dieses Papier enthält keine Fragen an den IASB, da es lediglich eine beispielhafte Formulierung für einen Entscheidungsbaum zu IAS 37 enthält.

Zugehörige Themen

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