Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 6

Die Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden endete am 27. Oktober 2023. Der IASB hat die allgemeinen Rückmeldungen der Stellungnehmenden in seiner Sitzung im Januar 2024 diskutiert.

Dieses Papier stellt die Papiere für diese Sitzung vor und erinnert an das Rahmenkonzept des IASB für die Entscheidung, ob und wann weitere Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte Anwendungsfragen ergriffen werden sollen.

Identifizierung von Erfüllungspflichten in einem Vertrag

Agendapapier 6A

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen, die Analyse des Stabs und die Empfehlungen des Stabs zu Frage 2 der Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Identifizierung von Erfüllungspflichten in einem Vertrag (einschließlich der Identifizierung von Erfüllungspflichten in Lizenzvereinbarungen) in den Vorschriften von IFRS 15 zusammen.

Empfehlungens des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die von den Stellungnehmenden angesprochenen Anwendungsfragen zu ergreifen, und zwar in Bezug auf:
    • die Identifizierung von Erfüllungspflichten in Mehrkomponentenverträgen;
    • die Identifizierung von Zusagen zur Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen; und
    • die Konvergenz mit ASC Topic 606;
  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf andere Anwendungsfragen zu ergreifen, die von einigen Stellungnehmenden aufgeworfen wurden und die in Anhang A des Papiers zusammengefasst sind; und
  • zu einem späteren Zeitpunkt zu erörtern, ob einige Erläuterungen aus IFRS 15:BC105 und BC116K zur Grundlage für Schlussfolgerungen in IFRS 15 hinzugefügt werden sollen, zusammen mit möglichen Klarstellungen zu anderen Aspekten von IFRS 15.

Überlegungen zu Prinzipal und Agent

Agendapapier 6B

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen, die Analyse des Stabs und die Empfehlungen des Stabs zu Frage 5 der Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit Überlegungen zu Prinzipal und Agent in IFRS 15 zusammen.

Empfehlungens des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf Anwendungsfragen zu ergreifen in Bezug auf:
    • die Beziehung zwischen dem Konzept der Beherrschung und den Indikatoren in IFRS 15:B37;
    • die Identifizierung eines Kunden eines Lieferanten, der seine Güter oder Dienstleistungen über einen Vermittler verkauft;
    • die Identifizierung von Erfüllungspflichten in einer mehrseitigen Vereinbarung;
  • zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren, ob einige Erläuterungen aus IFRS 15:BC385E und BC385H zusammen mit möglichen Klarstellungen anderer Aspekte von IFRS 15 hinzugefügt werden sollen; und
  • den Anwendungsfall der Beurteilung der Beherrschung von Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten als wenig prioritär einzustufen und die Angelegenheit in der nächsten Agendakonsultation zu untersuchen.

Lizenzierung

Agendapapier 6C

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen, die Analyse des Stabs und die Empfehlungen des Stabs zu Frage 6 der Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Lizenzierung (mit Ausnahme der Identifizierung von Erfüllungspflichten in Lizenzvereinbarungen) in IFRS 15 zusammen.

Empfehlungens des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf folgende Anwendungsfragen zu ergreifen:
    • die Bilanzierung von Lizenzverlängerungen;
    • die Bestimmung der Art einer Lizenz;
    • die Bestimmung des Anwendungsbereichs von Leitlinien für die Lizenzierung; und
    • die Bilanzierung von umsatz- oder nutzungsabhängigen Lizenzgebühren; und
  • keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf andere Anwendungsfragen zu ergreifen, die von einigen Stellungnehmenden aufgeworfen wurden und die in Anhang A des Papiers zusammengefasst sind.

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