Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Wertminderungsvorschriften)

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 27

Der IASB wird auf dieser Sitzung eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente — Wertminderung eingegangen sind, weiter erörtern. Die Beratungen werden sich auf zwei übergreifende Bereiche der Vorschriften für die Wertminderung konzentrieren - den allgemeinen Ansatz für die Erfassung der erwarteten Kreditverluste und die Bestimmung der erheblichen Erhöhung des Kreditrisikos.

Analyse der Rückmeldungen Allgemeiner Ansatz

Agendapapier 27A

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen zusammen, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung über den allgemeinen Ansatz zur Erfassung erwarteter Kreditverluste in IFRS 9 eingegangen sind.

Insgesamt war die Rückmeldung der Stellungnehmenden positiv und sie unterstützten den allgemeinen Ansatz, zwei unterschiedliche Beträge (d. h. den 12-Monats- und den lebenslangen erwarteten Kreditverlust) auf der Grundlage von Änderungen des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz zu erfassen. Fast alle Stellungnehmenden sahen keine schwerwiegenden Mängel und vertraten die Auffassung, dass der Ansatz ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist, regten aber an, seine Anwendung auf bestimmte Finanzinstrumente zu überdenken.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, auf der Grundlage der Analyse der Rückmeldungen keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf den allgemeinen Ansatz in IFRS 9 zu ergreifen. Der Stab beabsichtigt, sich an das IFRS Interpretations Committee zu wenden, um weitere Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die für konzerninterne Finanzinstrumente gemeldeten Anwendungsprobleme wesentliche Auswirkungen haben und ob sie sich aus einem Rechnungslegungsproblem ergeben, das vom IFRS Interpretations Committee adressiert werden kann.

Analyse der Rückmeldungen Erhebliche Erhöhung des Kreditrisikos

Agendapapier 27B

Dieses Papier fasst die Rückmeldungen zusammen, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung zu den Vorschriften in IFRS 9 zur Bestimmung von erheblichen Erhöhungen des Kreditrisikos eingegangen sind.

Fast alle Stellungnehmenden sprachen sich für den prinzipienbasierten Ansatz aus und gaben an, dass die Vorschriften keine grundlegenden Fragen (fatale Fehler) aufwerfen. Viele Ersteller merkten an, dass das Fehlen vorgeschriebener Methoden für die Bewertung erheblicher Erhöhungen des Kreditrisikos in IFRS 9 es den Unternehmen ermöglicht, ihre Ansätze auf der Grundlage der Merkmale des Instruments, des Branchenkontexts und ihrer Praktiken der Unternehmensleitung anzupassen. Die Anwendung von Ermessen ist jedoch notwendig, und unterschiedliche Praktiken sind auch inhärent in der Angleichung zwischen Rechnungslegung und Kreditrisikomanagementpraxis, ohne die die Vorteile jeglicher Vergleichbarkeit begrenzt wären. Viele Stellungnehmende (Aufsichts- und Wertpapieraufsichtsbehörden, einige Standardsetzer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) äußerten Bedenken, dass die Vorschriften des IFRS 9 trotz der Prinzipien und Leitlinien uneinheitlich angewendet werden und die unterschiedlichen Praktiken nicht immer durch Unterschiede in der Art und Weise, wie Unternehmen das Kreditrisiko steuern, gerechtfertigt sind.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, auf der Grundlage seiner Analyse der Rückmeldungen keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Vorschriften zur Ermittlung einer erheblichen Erhöhung des Kreditrisikos zu ergreifen. Der Stab wird die Rückmeldungen zu potenziellen Verbesserungen der Angabevorschriften zur Ermittlung erheblicher Erhöhungen des Kreditrisikos in einer künftigen IASB-Sitzung zusammen mit den Rückmeldungen zu anderen Angaben erörtern.

Aktueller Stand der Literaturanalyse

Agendapapier 27C

Dieses Papier enthält eine Zusammenfassung der zusätzlichen wissenschaftlichen Literatur, die seit der ersten Überprüfung im Februar 2023 als relevant für die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 identifiziert wurde.

Die IASB-Mitglieder sind eingeladen, Fragen zu stellen oder Anmerkungen zu der in diesem Papier zusammengefassten aktualisierten Überprüfung der wissenschaftlichen Literatur zu machen.

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