Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Der IASB wird auf dieser Sitzung die Vorschläge des Entwurfs ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden weiter erneut erörtern.

Grenzen einer regulatorischen Vereinbarung

Agendapapier 9A

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen zu den Vorschlägen dar, wie der endgültige Standard die Leitlinien zur Abgrenzung einer Regulierungsvereinbarung formulieren könnte, wobei die Möglichkeit sowohl begrenzter als auch unbefristeter Rechte zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen (Betriebsrechte) berücksichtigt wird.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard:

  • anerkennt, dass Betriebsrechte unbegrenzt sein können;
  • vorschreibt, dass ein Unternehmen, das über ein einklagbares Betriebsrecht verfügt, alle nicht eingebrachten Cashflows in die Bewertung des regulatorischen Vermögenswerts oder der regulatorischen Verbindlichkeit einbeziehen sollte, wenn das Unternehmen unter den folgenden Bedingungen ein einklagbares Recht hat:
    • Bedingung 1 - auf die Rückzahlung oder die Verpflichtung, den gesamten oder einen wesentlichen Teil des regulatorischen Vermögenswerts oder der regulatorischen Verbindlichkeit zu erfüllen, Beträge zu den künftigen regulierten Preisen hinzuzufügen oder von diesen abzuziehen, die über die Laufzeit der Vereinbarung erhoben werden; oder
    • Bedingung 2 - bei Beendigung der Vereinbarung eine Entschädigung für den gesamten oder im Wesentlichen den gesamten nicht wiedererlangten regulatorischen Vermögenswert oder die nicht erfüllte regulatorische Verbindlichkeit zu erhalten oder zu zahlen; und
  • verlangt, dass das Unternehmen in Fällen, in denen es über ein durchsetzbares Betriebsrecht verfügt, aber die Bedingungen 1 oder 2 nicht erfüllt, die Menge der nicht eingebrachten oder nicht erfüllten Zahlungsströme bestimmt, für die sein gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Rahmen eine ausreichende Sicherheit für die Einbringung oder Erfüllung bietet, und diese Zahlungsströme in die Bewertung eines regulatorischen Vermögenswertes oder einer regulatorischen Verbindlichkeit einbezieht.

Änderungen an IAS 36

Agendapapier 9B

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen in Bezug auf die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen an IAS 36 dar.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard:

  • den Vorschlag beibehält, regulatorische Vermögenswerte aus dem Anwendungsbereich von IAS 36 auszuschließen;
  • die Änderungen an IAS 36:43 und 79 streicht;
  • die Grundlage für Schlussfolgerungen zu IAS 36 ändert, um zu erläutern, dass, obwohl regulatorische Vermögenswerte vom Anwendungsbereich des IAS 36 ausgeschlossen sind, ein Unternehmen die Cashflows aus regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden berücksichtigen muss, wenn es IAS 36:43 und 79 anwendet (um eine Doppelzählung künftiger Cashflows zu vermeiden und um die Konsistenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit sicherzustellen); und
  • keine weiteren Leitlinien für die Anwendung von IAS 36 bereitstellt.

Im Entwurf vorgeschlagene Angaben

Agendapapier 9C

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und seine detaillierten Empfehlungen zu den im Entwurf vorgeschlagenen Angabevorschriften dar.

Neue Angaben

Agendapapier 9D

Dieses Papier enthält die Analyse des Stabs und detaillierte Empfehlungen zu neuen Angabenvorschriften, die sich aus den erneuten Erörterungen des IASB zum Entwurf ergeben.

Angaben — Formulierung

Agendapapier 9E

Dieses Papier enthält erläuternde Formulierungen für die Angabenvorschriften, die in den Agendapapieren 9C und 9D vorgeschlagen werden. Die Formulierungen dienen lediglich der Veranschaulichung und stimmen möglicherweise nicht mit der Formulierung des Abschnitts über die Angaben im endgültigen Rechnungslegungsstandard überein. Der Stab bittet zum jetzigen Zeitpunkt nicht um detaillierte Rückmeldungen zu diesen Formulierungen.

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