Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 30

Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU. Der IASB hat auf seiner Sitzung im Januar 2024 seine erneuten Erörterungen der Vorschläge im Entwurf fortgesetzt.

Überleitungsverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit

Agendapapier 30A

Der Zweck dieses Papiers war es, den IASB um Erwägung der Rückmeldungen zu Textziffer 7.19A des Entwurfs zu bitten, in der vorgeschlagen wird, dass KMU eine Überleitungsrechnung zwischen den Eröffnungs- und Schlusssalden in der Bilanz für Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten offenlegen müssen, und zu entscheiden, ob Änderungen an dieser Textziffer vorgenommen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem IASB, die in Textziffer 7.19A des Entwurfs vorgeschlagene Angabevorschrift zu finalisieren.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des IASB unterstützten die Empfehlung des Stabs, die in Textziffer 7.19A des Entwurfs vorgeschlagene Angabevorschrift zu finalisieren. Die Mitglieder des IASB stimmten der Analyse des Stabs zu, dass die Vorschrift einer Überleitungsrechnung in Textziffer 7.19A des Entwurfs den Abschlussadressaten ein besseres Verständnis der Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens vermitteln könnte, insbesondere dann, wenn KMU andere Finanzierungsvereinbarungen als einen einfachen Bankkredit haben, z. B. KMU als Leasingnehmer im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen.

Entscheidungen des Boards

Alle Mitglieder des IASB stimmten für die Empfehlungen des Stabs.

Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen

Agendapapier 30B

Der Zweck dieses Papiers war es, den IASB zu bitten, die Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen zur Angleichung des IFRS für KMU an Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41), die im Juni 2014 veröffentlicht wurden, zu prüfen und zu entscheiden, ob Änderungen an diesen vorgeschlagenen Änderungen vorgenommen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem IASB die Finalisierung des Vorschlags im Entwurf zur Angleichung des Abschnitts 34 des IFRS für KMU an Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41), jedoch klarzustellen, dass Abschnitt 34 nicht auf fruchttragende Pflanzen angewendet wird, die ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen fortlaufend getrennt von den darauf erzeugten Produkten bewertet werden können.

Erörterung durch den Board

Insgesamt unterstützten die Mitglieder des IASB die Empfehlungen des Stabs, den Vorschlag des Entwurfs zur Angleichung von Abschnitt 34 des Standards an die Änderungen zu finalisieren, schlugen jedoch vor, klarzustellen, dass Abschnitt 34 nicht auf fruchttragende Pflanzen angewendet wird, die sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch auf laufender Basis ohne unangemessene Kosten oder Aufwand getrennt von den darauf befindlichen Erzeugnissen bewertet werden können.

Ein Mitglied des IASB schlug vor, dass der Stab die im Anhang des Stabspapiers dargestellten Diagramme entweder in Lehrmaterialien oder in die Grundlage für Schlussfolgerungen des Standards einbezieht, um die Bilanzierung von fruchttragenden Pflanzen zu veranschaulichen.

Entscheidungen des Boards

Alle Mitglieder des IASB stimmten für die Empfehlungen des Stabs.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Agendapapier 30C

Der Zweck dieses Papiers bestand darin, dass der IASB Rückmeldungen zu den Vorschlägen für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten in Abschnitt 11 des Entwurfs prüft und entscheidet, ob diese Vorschläge geändert werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem IASB, das Modell der eingetretenen Verluste für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten für KMU beizubehalten, die die Finanzierung von Kunden nicht als eines ihrer Hauptgeschäftsfelder betreiben, und von KMU, die die Finanzierung von Kunden als eines ihrer Hauptgeschäftsfelder betreiben, die Anwendung eines Modells der erwarteten Kreditausfälle für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten zu verlangen, das mit dem vereinfachten Ansatz in IFRS 9 übereinstimmt.

Erörterung durch den Board

Mehrere Mitglieder des IASB stimmten dem Stab zu, dass das Modell der erwarteten Kreditausfälle für eine kleine Gruppe von KMU relevant ist, die einem erheblichen Kreditrisiko ausgesetzt sind, und dass die Anwendung eines Modells der erwarteten Kreditausfälle die Informationen für die Nutzer der KMU-Abschlüsse aufgrund der rechtzeitigen Erfassung von Kreditausfällen verbessern würde. Einige Mitglieder des IASB stellten die Analyse des Stabs in Bezug auf die "Relevanz für KMU" in Frage und merkten an, dass das Modell der erwarteten Kreditausfälle komplex sei und die Kosten den Nutzen für die Gruppe der Unternehmen, die das Modell der erwarteten Kreditausfälle anwenden, überwiegen würden.

Ein IASB-Mitglied wies darauf hin, dass die meisten Stellungnehmenden bei der Konsultation des britischen FRC zur umfassenden Überarbeitung des britischen Rechnungslegungsstandards (FRS) 102 der vorläufigen Sichtweise des FRC zustimmten, dass es aus Kosten-Nutzen-Gründen angemessen sein könnte, den Kreis der Unternehmen, die ein Modell der erwarteten Kreditausfälle anwenden müssen, zu definieren. Diese Stellungnehmenden wiesen darauf hin, dass der Nutzen der Anwendung des Modells der erwarteten Kreditausfälle für einige Unternehmen, wie z. B. Bausparkassen und Anbieter von Krediten, die Kosten überwiegen könnte.

Obwohl die Mitglieder des IASB der Meinung sind, dass das ECL-Modell für einige KMU relevant ist, äußerten sie Bedenken hinsichtlich der Komplexität, die entstehen könnte, wenn es darum geht zu bestimmen, ob ein Unternehmen Finanzierungen für Kunden als eines seiner Hauptgeschäfte anbietet. Darüber hinaus wird die Anwendung sowohl des Modells der erwarteten Kreditausfälle als auch des Modells der eingetretenen Verluste innerhalb eines Unternehmens zu Komplexität führen.

Einige Mitglieder des IASB wiesen darauf hin, dass weitere Veröffentlichungen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit erforderlich sein könnten, um die Kosten-Nutzen-Faktoren für ein KMU zu verstehen, das Finanzierungen für Kunden bereitstellt und das Modell der erwarteten Kreditausfälle anwendet. Es ist auch wichtig zu verstehen, ob es aufwändiger ist, das Modell der erwarteten Kreditausfälle auf alle Gruppen von Vermögenswerten anzuwenden, die von einem Unternehmen gehalten werden, oder sowohl das Modell der eingetretenen Verluste als auch das Modell der erwarteten Kreditausfälle innerhalb eines Unternehmens anzuwenden.

Entscheidungen des Boards

10 der 14 Mitglieder des IASB stimmten zu, dass es eine kleine Gruppe von KMU gibt, die einem erheblichen Kreditrisiko ausgesetzt sind, so dass für diese Gruppe das Prinzip der Relevanz erfüllt ist.


10 Mitglieder des IASB stimmten zu, dass KMU, die als eine ihrer Haupttätigkeiten Kundenfinanzierungen anbieten, zur Definition der Gruppe der KMU mit erheblichem Kreditrisiko herangezogen werden könnten.

8 IASB-Mitglieder stimmten zu, dass KMU, die Kundenfinanzierungen als eines ihrer Hauptgeschäftsfelder anbieten, zur Anwendung eines Modells der erwarteten Kreditausfälle verpflichtet sein sollten.

12 IASB-Mitglieder stimmten mit dem Stab zu, das Modell der eingetretenen Verluste für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten für KMU beizubehalten, die die Finanzierung von Kunden nicht als eines ihrer Hauptgeschäfte betreiben.

9 IASB-Mitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu, von KMU, zu deren Hauptgeschäft die Kundenfinanzierung gehört, zu verlangen, dass sie zur Bewertung der Wertminderung ihrer finanziellen Vermögenswerte ein Modell der erwarteten Kreditausfälle anwenden, das an den vereinfachten Ansatz in IFRS 9 angepasst ist.

Abschnitt 20 Leasingverhältnisse und IFRS 16 Leasingverhältnisse

Agendapapier 30D

Der IASB wurde in diesem Papier gebeten, die Rückmeldungen zum Entwurf zur Änderung des IFRS für KMU im Hinblick auf eine Angleichung an IFRS 16 bei einer künftigen Überprüfung des Standards zu berücksichtigen, einschließlich Kosten-Nutzen-Überlegungen zur Angleichung des Standards an IFRS 16, und zu entscheiden, ob eine Angleichung des Standards an IFRS 16 bei der nächsten umfassenden Überprüfung des Standards in Betracht gezogen werden soll.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem IASB, bei der nächsten umfassenden Überarbeitung des Standards eine Angleichung des Standards an IFRS 16 in Betracht zu ziehen.

Erörterung durch den Board

Der IASB stimmte der Empfehlung des Stabs zu, dass eine Zwischenüberprüfung kostspielig ist. Die Überlegung, den Standard bei der nächsten umfassenden Überprüfung an IFRS 16 anzugleichen, anstatt eine Zwischenüberprüfung durchzuführen, bietet KMU eine stabile Plattform.

Entscheidungen des Boards

Alle Mitglieder des IASB stimmten für die Empfehlung des Stabs.

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