Überblick

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Der IASB hat am 22. und 23. Januar in London getagt. Außerdem hat der IASB am 25. Januar eine gemeinsame Sitzung mit dem ISSB abgehalten. Die folgenden Themen standen bei den beiden Sitzungen auf der Tagesordnung:

Strombezugsverträge: Der IASB erörterte die vorläufigen Sichtweisen des Stabs zur Adressierung von Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Der IASB hat die Rückmeldungen erörtert, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 eingegangen sind, sowie einen Plan für die nächste Phase des Projekts. Der IASB geht davon aus, dass er seine Entscheidungen bis zum dritten Quartal 2024 abschließen wird.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB widersprach der Finalisierung einer vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidung nicht. Darüber hinaus stellte der Stab  das jüngste IFRIC Update vor.

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Der IASB entschied, die Vorschläge im Entwurf zur Änderung der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten in Bezug auf die Bewertung vertraglicher Zahlungsströme, finanzieller Vermögenswerte ohne Rückgriffsmöglichkeit und vertraglich verknüpfte Instrumente entscheiden, zu finalisieren.

Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7: Der IASB erörterte die Rückmeldungen zu der vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie: Internationale Steuerreform — Säule 2-Modellregeln, Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Mangel an Umtauschbarkeit. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMUDer IASB hat seine erneuten Erörterungen zu den Vorschlägen im Entwurf der dritten Version des IFRS für KMU fortgesetzt. Der IASB fällte Entscheidungen in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten, fruchttragende Pflanzen, Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Leasingverhältnisse.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: AngabenDer IASB fällte Entscheidungen über einige eher ermessensabhängige Änderungen der Angabenvorschriften, die im Entwurf für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht vorgeschlagen werden, die sich aus der Umsetzung des in früheren Sitzungen diskutierten modifizierten Ansatzes ergeben.

Anpassung des Standards für Tochtergesellschaften ohne öffentliche RechenschaftspflichtDer IASB entschied, Angabenvorschriften vorzuschlagen, die in einem Aufholentwurf nach der Veröffentlichung des kommenden IFRS-Rechnungslegungsstandards zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht enthalten wären. Die Angaben beziehen sich auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, die internationale Steuerreform - Säule-zwei-Modellregeln und den Mangel an Umtauschbarkeit.

Rückmeldungen zur ISSB-Agendakonsultation (gemeinsame Sitzung mit dem ISSB): Die Boards haben die Rückmeldungen erörtert, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung des ISSB zur Konsultation über Agendaprioritäten in Bezug auf integrierte Berichterstattung und Konnektivität eingegangen sind, um zu entscheiden, welche nächsten Schritte vom ISSB bzw. IASB unternommen werden sollten. Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Der IASB wird in einem nächsten Schritt die Richtung des Projekts zur Erstellung von Lageberichten erörtern, während der ISSB die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung weiter erörtern und Entscheidungen auf der Grundlage dieser Rückmeldungen treffen wird.

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