Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 30

Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU. Der Entwurf stand 180 Tage lang zur Stellungnahme; die Frist endete am 7. März 2023.

Der IASB wird auf der IASB-Sitzung im März 2024 seine erneuten Erörterungen zu den Vorschlägen des Entwurfs fortsetzen.

Vorgeschlagener überarbeiteter Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Themen für die Überarbeitung

Agendapapier 30A

Der Zweck dieses Papiers besteht darin, dass der IASB Rückmeldungen zu sechs Themen in Bezug auf Abschnitt 23 erwägen soll, bei denen Interessengruppen Änderungen gefordert oder Bedenken zu den Vorschlägen geäußert haben, und dass er entscheidet, ob die vorgeschlagenen Vorschriften geändert werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • vorzuschreiben, dass ein KMU eine Garantie nur dann als separate Zusage bilanzieren muss, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, die Garantie separat zu erwerben, und die im Entwurf vorgeschlagene Vereinfachung aufzuheben;
  • ein KMU dazu zu verpflichten, auf der Grundlage des Prinzips und der Indikatoren der Beherrschung in IFRS 15 zu bestimmen, ob es ein Prinzipal oder ein Agent ist, und die im Entwurf vorgeschlagene Vereinfachung zu streichen;
  • vorzuschreiben, dass ein KMU, das beurteilt, ob ein Kunde die Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert erlangt, jede Vereinbarung zum Rückkauf des Vermögenswerts berücksichtigen muss;
  • die vorgeschlagenen Vorschriften zu nicht ausgeübten Rechten von Kunden (breakage) zurückzuziehen;
  • die vorgeschlagenen Vorschriften zu Vertragssalden beibehalten;
  • die vorgeschlagenen Vorschriften beizubehalten und die Annahmen in IFRS 15:B4(a)-(b) (Kriterien für die zeitraumbezogene Erlöserfassung) aufzunehmen.

Vorgeschlagener überarbeiteter Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden — Zusätzliche und alternative Vereinfachungen

Agendapapier 30B

Der IASB wird in diesem Papier gebeten, die Rückmeldungen der Interessengruppen zur Vereinfachung der Vorschriften im Entwurf zu erwägen und zu entscheiden, ob die vorgeschlagenen Vorschriften geändert werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • die im Entwurf vorgeschlagenen Vorschriften hinsichtlich der von den Interessengruppen vorgeschlagenen und in diesem Papier diskutierten Vereinfachungen nicht zu ändern; und
  • den Begriff "Einbringlichkeit" anstelle des Begriffs "Kreditrisiko des Kunden" zu verwenden, um die Vorschrift für ein KMU auszudrücken, den erzielbaren Betrag von Vermögenswerten zu schätzen, die aus den zur Erfüllung eines Vertrags angefallenen Kosten erfasst werden.

Andere Themen, die in den Stellungnahmen zum Entwurf angesprochen wurden

Agendapapier 30C

Der IASB wird gebeten, die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zum Entwurf zu anderen Sachverhalten zu erwägen und zu entscheiden, ob Änderungen an den Vorschlägen im Entwurf vorgenommen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB Folgendes:

  • die im Entwurf vorgeschlagene Textziffer 30.8A zu finalisieren, die die Vorschriften für Transaktionen klarstellt, die die Zahlung oder den Erhalt einer Vorleistung in einer Fremdwährung beinhalten, und in dieser Textziffer auch klarzustellen:
    • dass das Unternehmen im Allgemeinen einen nicht monetären Vermögenswert oder eine nicht monetäre Verbindlichkeit ansetzt; und
    • dass das Unternehmen bei mehreren Vorauszahlungen oder -eingängen für jede Vorauszahlung oder jeden -eingang einen Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls zu bestimmen hat;
  • die Vorschriften für die Saldierung von Ertragsteueransprüchen und -schulden an IAS 12:71 und 74 anzugleichen, aber eine Ausnahmeregelung für unangemessene Kosten oder Aufwand beizubehalten;
  • in Textziffer 28.17 des Standards klarzustellen, dass die Tiefe des Marktes für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene zu beurteilen ist; und
  • die Vorschrift des Entwurfs dahingehend zu präzisieren, dass der kumulierte Betrag, der letztendlich für die als Gegenleistung für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich erhaltenen Güter oder Dienstleistungen erfasst wird, dem Betrag der gezahlten Barmittel entspricht.

Vorgeschlagener überarbeiteter Abschnitt 2 Konzepte und Grundprinzipien

Agendapapier 30D

Der IASB wird in diesem Papier gebeten, Rückmeldungen zu den Vorschlägen, die Grundsätze des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung im Entwurf wiederzugeben, zu erwägen und zu entscheiden, ob die Vorschläge in Abschnitt 2 des Standards geändert werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, mit den Vorschlägen in Abschnitt 2 des Entwurfs fortzufahren und an diesen Vorschlägen nur Änderungen vorzunehmen, um die Formulierung zu verbessern.

Aktualisierung der Textziffern des IFRS für KMU

Agendapapier 30E

Der IASB wird gebeten, Rückmeldungen zum Ansatz der Beibehaltung oder Änderung (Neunummerierung) der Textziffern in den einzelnen Abschnitten des Entwurfs zu prüfen und zu entscheiden, ob die Textziffern in den Abschnitten des Standards beibehalten oder neu nummeriert werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • Textziffern für Abschnitte, die erheblich umgeschrieben werden, neu zu nummerieren; und
  • die Textziffern für Abschnitte mit nur wenigen Änderungen beizubehalten.

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