Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften

Date recorded:

Überblick über die Sitzung

Agendapapier 27

Der IASB hat in dieser Sitzung die Rückmeldungen erörtert, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente - Wertminderung eingegangen sind. Die Beratungen haben sich auf die wichtigsten Vorschriften für die Bemessung des erwarteten Kreditverlusts konzentriert, insbesondere auf die Einbeziehung zukunftsorientierter Szenarien, die Verwendung von Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung und einige Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Bemessung des erwarteten Kreditverlusts.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht erörtert, da es rein zu Informationszwecken gedacht war.

Analyse der Rückmeldungen — Bemessung der erwarteten Kreditverluste

Agendapapier 27A

Der Stab fasste in diesem Papier die Rückmeldungen zusammen, die auf die Bitte um Informationsübermittlung zu den wichtigsten Vorschriften für die Bemessung erwarteter Kreditverluste in IFRS 9 eingegangen sind.

Insgesamt waren die Rückmeldungen der Stellungnehmenden positiv und deuteten darauf hin, dass die Vorschriften zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste in Bezug auf die Verwendung von zukunftsgerichteten Szenarien und Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung wie beabsichtigt funktionieren. Während fast alle Stellungnehmenden keine schwerwiegenden Mängel sahen, äußerten einige Stellungnehmende Bedenken, dass die unterschiedliche Praxis bei der Einbeziehung von zukunftsbezogenen Szenarien und der Verwendung von Post-Model-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung bei der Bemessung der erwarteten Kreditverluste zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Bemessung der erwarteten Kreditverluste führt und folglich die Entscheidungsnützlichkeit der den Abschlussadressaten zur Verfügung gestellten Informationen verringert. Sie sind der Meinung, dass IFRS 9 keine ausreichenden Anwendungsleitlinien enthält und schlagen vor, dass der IASB Leitlinien hinzufügt, um eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften in diesen Bereichen zu unterstützen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem IASB, keine weiteren Maßnahmen zu den von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen bezüglich der Verwendung von zukunftsorientierten Szenarien und Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung bei der Bemessung des erwarteten Kreditverlustes zu ergreifen.

Erörterung durch den Board

Zu den von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den Abweichungen in der Praxis bei der Verwendung zukunftsorientierter Szenarien erklärten die Mitglieder des IASB, dass diese Abweichungen aufgrund der damit verbundenen Ermessensspielräume und der unterschiedlichen Art und Weise, wie Unternehmen das Kreditrisiko steuern, zu erwarten sind. Darüber hinaus stimmten sie mit der Analyse des Stabs überein, dass die Kosten jeglicher Standardisierungsbemühungen, um diese Vielfalt zu adressieren, wahrscheinlich den potenziellen Nutzen überwiegen würden, da die meisten Unternehmen bereits über etablierte Praktiken verfügen.

Zu den von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen bezüglich der Verwendung von Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung wiesen die Mitglieder des IASB darauf hin, dass die Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung ein Bestandteil von IFRS 9 sind und gelegentlich benötigt werden, um die Ziele des Standards zu erreichen. Des Weiteren betonten sie anhand der Analyse des Stabs, dass Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung keine allgemeinen Rückstellungen darstellen können, unabhängig davon, ob der erwartete Kreditverlust auf Basis einzelner Instrumente oder auf kollektiver Basis gemessen wird. Ein Mitglied des IASB wies darauf hin, dass die Kommentare der Stellungnehmenden darauf hindeuten, dass der Standard im Zusammenhang mit Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung in der Praxis nicht korrekt angewendet wird, und dass der IASB daher die Notwendigkeit der Entwicklung von Lehrmaterial in Betracht ziehen sollte.

Insgesamt stimmten die Mitglieder des IASB der Analyse des Stabs zu, dass die derzeitigen Vorschriften und Leitlinien in IFRS 9 den Unternehmen ausreichende Anhaltspunkte für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste für ihr Kreditengagement bieten. Sie erkannten jedoch die Notwendigkeit an, die Angabenvorschriften für Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung weiter zu prüfen, was in einer zukünftigen Sitzung diskutiert werden soll.

Entscheidungen des Boards

Alle Mitglieder des IASB stimmten für die Empfehlungen des Stabs.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.