Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Verwendung einer hochinflationären Darstellungswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen — Angabevorschriften für Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und Vorschriften des Konsultationsprozesses

Agendapapier 12

Der IASB hat auf seiner Sitzung im Dezember 2023 vorläufig beschlossen, eng umrissene Änderungen an IAS 21 vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden eine neue Umrechnungsmethode für die Darstellung von Finanzinformationen eines nicht hyperinflationären Unternehmens in einer hyperinflationären Darstellungswährung einführen, die die Entscheidungsnützlichkeit und Vergleichbarkeit der berichteten Finanzinformationen verbessern würde.

Bei seiner Sitzung im Februar 2023 beschloss der IASB vorläufig, einige zusätzliche Angaben vorzuschlagen, um den vorgeschlagenen neuen Umrechnungsmechanismus zu ergänzen.

In dieser Sitzung sollte erörtert werden, ob und inwieweit diese vorgeschlagenen Angaben auf Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht angewendet werden sollten, und der IASB sollte um die Erlaubnis gebeten werden, mit der Abstimmung über den Entwurf für diese Änderungen zu beginnen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl Folgendes:

  • Ein qualifiziertes Tochterunternehmen, das in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Änderungen fällt, sollte verpflichtet sein, die Tatsache anzugeben, dass der Abschluss des Unternehmens (oder die Vermögens- und Finanzlage des ausländischen Geschäftsbetriebs des qualifizierten Tochterunternehmens) und die entsprechenden Zahlen für frühere Perioden zum Stichtagskurs am Tag der letzten Bilanz umgerechnet wurden. (Empfehlung 1)
  • Ein in Frage kommendes Tochterunternehmen, dessen Darstellungswährung keine Hochinflationswährung mehr ist, sollte verpflichtet sein, diese Tatsache offenzulegen. (Empfehlung 2)
  • Ein in Frage kommendes Tochterunternehmen, das die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der eine nicht hyperinflationäre funktionale Währung hat, in eine hochinflationäre Berichtswährung umrechnet, sollte verpflichtet sein, zusammengefasste Finanzinformationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieses ausländischen Geschäftsbetriebs anzugeben. (Empfehlung 3)

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des IASB hatten keine Anmerkungen zu den Empfehlungen 1 und 2. Es gab eine Diskussion über Empfehlung 3, insbesondere darüber, ob Aggregierung erlaubt sein sollte. Der IASB schlug vor, die Zulässigkeit der Aggregierung vorzuschlagen und die Rückmeldungen zum Entwurf auszuwerten. Ein anderes Mitglied des IASB stimmte dem zu und betonte, dass Konzerne in hochinflationären Rechtskreisen viele hochinflationäre Tochtergesellschaften haben werden und es daher aufwändig wäre, wenn sie die Informationen auf der Basis einzelner Tochtergesellschaften ausweisen müssten. Andere stimmten dem nicht zu und waren der Meinung, dass individuelle Informationen für Investoren von Vorteil seien.

Entscheidungen des Boards

Alle Mitglieder des IASB stimmten den Empfehlungen 1 und 2 zu.

13 der 14 Mitglieder des IASB stimmten der Empfehlung 3 zu.

Alle IASB-Mitglieder stimmten einer Stellungnahmefrist von 120 Tagen zu und gaben die Erlaubnis, das Abstimmungsverfahren zu beginnen.

Kein Mitglied des IASB signalisierte die Absicht, sich gegen die Vorschläge auszusprechen.

Zugehörige Themen

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