Leasingverhältnisse

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Jan Engström stellte die Möglichkeiten vor, die IASB und FASB zur Verfügung stehen, während sie ihre Vorschläge zur Leasingbilanzierung finalisieren. Die Boards möchten einen umsetzbaren Standard schaffen.

Erzielen eines hochwertigen Standards

Patrina Buchannan erläuterte die Möglichkeiten, die derzeit vom IASB erwogen werden, um die Komplexität der Leasingbilanzierung zu vereinfachen oder zu reduzieren. Dazu gehören die folgenden:

  • Ausschluss von Leasingverhältnissen über Leasinggegenstände von 'geringem Wert',
  • Anwendung der Leasingvorschriften auf Portfolioebene,
  • Ausweitung der Einjahresausnahme für kurzfristige Leasingverhältnisse,
  • Vereinfachung der Neubewertung von Leasingvermögenswerten und -schulden,
  • Vereinfachung der Leasingklassifizierung,
  • Vereinfachung der Trennung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten,
  • Vereinfachung der Angabevorschriften und Übergangsbestimmungen.

Verschiedene Beiratsmitglieder sprachen sich dafür aus, dass der IASB einen hochwertigen Standard entwicklen solle, der den Ansatz und die Bewertung von langfristigen Leasingverhältnissen nach dem Nutzungsrechtansatz vorsieht. Der IASB müsse den Erstellern darlegen, wie die Zurverfügungstellung nach dem IASB-Standard zu einer besseren Finanzberichterstattung führt und seltener erzwingt, dass Analysten raten müssen, wie das wahre Bild aussieht. Dabei sollte der IASB keine scharfen Trennlinien im Standard vorgeben (ohne prinzipien basierten Rückhalt), das dies nur zu Spielchen mit Zerlegungen führen würde.

Investorenvertreter betonten, dass eine hochwertiger Standard ohne scharfe Trennlinien entwickelt werden sollte. Anleger würde die Ersteller in die richtige Richtung lenken. Einer der Regulierer schien allerdings der Meinung zu sein, dass einige scharfe Trennlinien die Durchsetzung des Standards erleichtern könnten. Ein Ersteller sprach sich für die Entwicklung eines hochwertigen Standards aus und gab dem Wunsch Ausdruck, dabei die Komplexität zu verringern. Er begrüßte jegliche Vereinfachung oder Reduzierung der Komplexität, die erreicht werden könne.

Herausforderungen auf Erstellerseite und politische Herausforderungen

Ein Mitglied fragte, ob dem Projekt genügend Priorität beigemessen werden, um den möglichen Widerstand zu rechtfertigen. Der Vertreter eines europäischen Standardsetzers hielt fest, dass es Bedenken gebe, dass einige der Mietleasingverhältnisse Dienstleistungsverträge sein könnten und dass daher jegliche Strenge bei der Unterscheidung der beiden willkommen wären. In diesem bestimmten Rechtskreis würden sich sowohl der Standardsetzer als auch die Ersteller generell gegen den Ansatz über das Nutzungsrecht im Zusammenhang mit der Leasingbilanzierung aussprechen.

Ein Vertreter aus Japan sprach sich dafür aus, die Fertigstellung des Ansatz- und Bewertungsansatzes aufzuschieben und stattdessen verbesserte Angaben zu erarbeiten. Andere Ersteller sprachen sich dafür aus, Leasingverhältnisse in die Bilanz zu holen - sie verfügen über die notwendigen Daten.

Vertreter der Adressaten drängten den IASB, bei der Stange zu bleiben: Der Nutzungsrechtansatz würde bessere Informationen bieten.

Es gab eine kurze Diskussion über Frachtschiffverträge (Charter) und die Frage, ob diese Dienstleistungsverträge oder das Leasing von Vermögenswerten oder beides sind (Mannschaft = Dienstleistungsvertrag, Schiff = Leasingverhältnis). Der Schwerpunkt des IASB ist die Beherrschung des Vermögenswerts (in diesem Fall des Schiffs), und die Zurverfügungstellung einer Mannschaft wahrscheinlich eher ein Dienstleistungsvertrag.

Konvergenz

Viele Mitglieder sprachen sich für eine einzige, konvergierte Lösung aus. Ersteller wollten nicht diejenigen sein, die die Kosten der Nichtkonvergenz tragen müssen, indem ein Ansatz im Abschluss verfolgt wird und ein anderer im Anhang. Andere sprachen sich dafür aus, die Entwicklung einer hochwertigen Lösung über das Erreichen von Konvergenz zu stellen. Wieder andere Mitglieder gaben der Meinung Ausdruck, dass Konvergenz zwar wünschenswert sei, dass der IASB sich aber das Recht vorbehalten solle, den Weg zu verfolgen, den er für richtig hält, selbst wenn dies zu Lasten der Konvergenz ginge.

Hoogervorst wies darauf hin, dass er keine Probleme in Bezug auf die Konvergenz bei der Bilanz befürchte; eher könne es bei der Gesamtergebnisrechnung zu abweichenden Sichtweisen kommen. Daraufhin fragte ein Adressat, ob der Betrag gleich bleiben würde, nur an einem anderen Ort ausgewiesen. Der Stab antwortete, dass das Nettoeinkommen dasselbe bleiben würde, aber die Aufteilung zwischen Betriebs- und Finanzierungsaufwand würde sich unterscheiden.

Die IASB-Mitglieder und die Mitglieder des Stabs dankten dem Beirat für dessen Rückmeldungen. Sie hielten fest, dass die Beiratssitzung die erste in einer Reihe von Sitzungen zu diesem Thema sei. Der Sitzung mit dem Beirat würden Sitzungen mit dem CMAC und dem ASAF folgen, bevor es zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem FASB im März 2014 kommt.

Zugehörige Themen

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