Der Stab des IASB bot eine Präsentation zu dem Thema preisregulierte Geschäftsvorfälle und erläuterte, warum entschieden worden ist, das Projekt wieder aufzunehmen, und die grundlegende Frage, ob und wie die IFRS die Auswirkungen von Preisregulierung widerspiegeln sollten. Dem Beirat wurde eine Reihe von Möglichkeiten vorgestellt, denen sich der IASB gegenübersieht. Diese reichen von Beibehaltung des Status quo bis zu verschiedenen Formen von Standardsetzungsaktivitäten. Diese Aktivitäten waren wiederum aufgesplittert in einzelne Möglichkeiten, die von einem reinem Angabestandard an einem Ende über irgendeine Art von Zwischenlösungsstandard wie bei den entsprechenden Fällen IFRS 4 und IFRS 6 bis hin zu vollständigen Leitlinien, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie unter welchen Umständen angesetzt werden sollten. Die Diskussionen hierzu wurden in mehreren Kleingruppen geführt.
Bei den nachfolgend zusammengetragenen Berichten aus den Diskussionsgruppen wurde deutlich, dass der Beirat geteilter Meinung ist. Einige Mitglieder unterstützten die Entwicklung eines Zwischenlösungsstandards, bei dem eine gewisse Fortführung bisher angewendeter Bilanzierungsmethoden gestattet sein sollte. Andere unterstützten diesen Ansatz jedoch nicht. Einige wiesen auf die jüngsten Erfahrungen in Brasilien hin, wo bei Übernahme der IFRS entschieden worden war, dass die bestehenden regulatorischen Vermögenswerte in den bisherigen brasilianischen Abschlüssen nicht die Kriterien des Rahmenkonzepts des IASB erfüllen. Dies seien eindeutige Hinweise, dass eine Zwischenlösung nicht der richtige Weg sei. Andere Mitglieder merkten auch an, dass eine Zwischenlösung das eigentliche Projekt des IASB vorbeeinflussen könnte oder würde, dessen Abarbeitung dem Diskussionspapier zum Rahmenkonzept in sehr kurzem Abstand folgen soll. Andere waren nur bereit, einen Zwischenstandard zu unterstützen, wenn er eine Klausel enthielte, die dessen Fortbestand auf eine begrenzte Zeit einschränkt.
Alle Mitglieder des Beirats waren sich einig, dass die zeitliche Planung des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept ausschlaggebend für ihre Entscheidungen sei. Wenn der IASB sich in der Lage sieht, den engen Zeitplan einzuhalten, den dessen Vorsitzender Hans Hoogervorst angekündigt hat, (Diskussionspapier Ende 2013), würde der Nutzen eines Zwischenlösungsstandards nicht so klar sein. Dies gelte umso mehr, wenn in dem Diskussionspapier Konzepte von Vermögenswerten (insbesonder) und Schulden unterstützt würden, die die gegenwärtigen Konzepte von regulatorischen Vermögenswerten udn Verbindlichkeiten nicht unterstützen. Wenn deutlich werden sollte, dass es länger dauern wird, das Diskussionspapier zum Rahmenkonzept zu entwickeln, werden die Argumente für einen Zwischenlösungsstandard allerdings stärker.
Der Vorsitzende des Beirats hielt fest, dass der IASB es schwieriger finden könnte, einen reinen Angabestandard zu entwickeln, als gedacht, da es eine solche Bandbreite von Regulierungssystemen gibt.