Wandelbare Instrumente in fremder Währung (Fremdwährungswandelanleihen)

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Der Sachverhalt, der IFRIC vorgelegt wurde, hat die Einstufung einer Wandelanleihe in fremder Währung (d.h. eine von der funktionalen Währung des emittierenden Unternehmens abweichende Währung) zum Gegenstand. Eine derartige Anleihe ermöglicht dem Gläubiger, die Anleihe in eine feste Anzahl an Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens gegen einen festen Betrag in fremder Währung zu tauschen. Ein Beispiel wäre ein Unternehmen, dessen funktionale Währung der Euro ist und das eine auf US-Dollar lautende Wandelanleihe begibt, die in eine feste Anzahl an Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens getauscht werden kann (d.h. sie beinhaltet das Recht zum Tausch einer festen Anzahl an Aktien des Unternehmens gegen einen festen US-Dollar-Betrag).

IAS 32 besagt, dass ein Vertrag, der von einem Unternehmen durch Andienung einer festen Anzahl seiner eigenen Eigenkapitalinstrumente im Austausch für einen festen Betrag an Geld oder anderweitigen finanziellen Vermögenswerten erfüllt wird, ein Eigenkapitalinstrument ist. Dementsprechend kommt es bei der Einstufung der geschriebenen Option in der Wandelanleihe zu der Frage, ob ein fester Betrag in fremder Währung einen festen Betrag an Geld oder anderweitigen finanziellen Vermögenswerten darstellt. D.h. ist ein fester US-Dollar-Betrag im obigen Beispiel "ein fester Betrag an Geld oder anderweitigen finanziellen Vermögenswerten" aus Sicht eines Unternehmens, dessen funktionale Währung der Euro ist?

Wenn ein fester Betrag in Fremdwährung einen festen Betrag an Geld oder anderweitigen finanziellen Vermögenswerten darstellt, dann wird die Wandelanleihe auf die übliche Weise in eine Eigen- und eine Fremdkapitalkomponente zerlegt. Wenn der Fremdwährungsbetrag aber einen variablen Geldbetrag darstellt, denn haben einige behauptet, dass die geschriebene Optionskomponente

Fremdkapital;

Eigenkapital; oder

ein hybrides Instrument mit Eigenkapital- und Fremdwährungskomponenten, das nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung eine getrennte Bilanzierung erfordert,

darstellt.

Nach einiger Diskussion gab es innerhalb von IFRIC breite Übereinstimmung, dass Verträge, die von einem Unternehmen durch Andienung einer festen Anzahl seiner eigenen Eigenkapitalinstrumente im Austausch für einen festen Betrag in fremder Währung erfüllt werden, als Schuld einzustufen sind. IFRIC erklärte sich einverstanden, ein Forschungsprojekt hinsichtlich möglicher Ergänzungen an der einschlägigen Literatur aufzunehmen, das dann an den IASB zur Erörterung weitergeleitet wird. Dieser Ablauf wurde eingeschlagen, weil der IASB gegenwärtig über ein Projekt nachdenkt, in dem es um Sachverhalte im Zusammenhang mit Eigen- und Fremdkapital geht.

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