Gegenstandsbereich von IFRS 2
Der Stab deutete an, dass man den jüngsten Interpretationsentwurf ausgearbeitet habe, der sich vorrangig mit der Frage befasse, ob es eine Vorschrift gäbe, nach der nachgewiesen werden müsse, dass man Güter oder Dienstleistungen erhalten würde, damit IFRS 2 zur Anwendung gelange. Es gab breite Unterstützung für das Dokument. Vorbehaltlich kleinerer redaktioneller Ergänzungen wurden keine Einwände gegen die Freigabe des Interpretationsentwurfs erhoben.