IFRIC D11 Änderungen an den Einzahlungen in Arbeitnehmer-Aktienkaufpläne (Employee Share Purchase Plans, ESPP)

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Als Ausfluss der Erörterungen zu D11 durch IFRIC wurde der Board gebeten zu erwägen, ob IFRS 2 ergänzt werden sollte. Der IASB erklärte sich einverstanden, den Standard zu ergänzen und Folgendes klarzustellen:

Die Annullierungs- oder Erfüllungsvorschriften finden nicht nur Anwendung, wenn das Unternehmen den Plan kündigt (das bedeutet, dass Annullierungen durch den Arbeitnehmer ebenfalls unter diese Vorschriften fallen); und

Ausübungsbedingungen umfassen Dienst- und Leistungsbedingungen.

IFRIC verständigte sich im Licht dieser Ergänzungen darauf, dass eine endgültige Interpretation aus D11 zu diesem Zeitpunkt als nicht notwendig angesehen wird; dessen ungeachtet würden die Mitglieder erwägen, ob es vergleichbare Sachverhalte gibt, die dadurch nicht gelöst werden, und diese an das Agendakomitee von IFRIC überweisen. Man hielt fest, dass der Board abwägen wolle, ob diese Ergänzungen eine erneute Veröffentlichung erforderten - IFRIC empfahl wärmstens, dass die Ergänzungen mit einer umfassenden Grundlage für Schlussfolgerungen veröffentlicht werden sollten.

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