Wandelbare Instrumente in fremder Währung (Fremdwährungsanleihen)

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Während der Sitzung im April hatte IFRIC die Einstufung der geschriebenen Option in einer Wandelanleihe in fremder Währung erörtert. Eine derartige Anleihe ermöglicht dem Gläubiger, die Anleihe in eine feste Anzahl an Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens gegen einen festen Betrag in fremder Währung zu tauschen. IFRIC war im April übereingekommen, dass die Anwendung von IAS 32 in diesem Fall zur Einstufung des gesamten Instruments als eine Schuld führt.

Während der Junisitzung erwog IFRIC Ergänzungsvorschläge zu IAS 32, die dem Board vorgelegt werden könnten und die eine angemessene Einstufung Eigenkapitalkomponente des Instruments ermöglichten. Einige IFRIC-Mitglieder halten nach wie vor eine solche Einstufung unter der gegenwärtigen Fassung von IAS 32 für möglich. Die meisten glaubten jedoch, dass eine solche Einstufung nicht möglich sei und dass der Standard um die Vorschrift einer solchen Einstufung ergänzt werden solle.

Die IFRIC-Mitglieder diskutierten die Formulierungen des Entwurfs und schlugen einige Ergänzungen vor. Die vorgeschlagene Ergänzung wird dem IASB bei seiner Sitzung im Juni vorgelegt werden. Den IFRIC-Mitgliedern wurde versichert, dass den Mitgliedern des IASB bekannt sei, dass dieses Problem zügig gelöst werden müsse. Die IFRIC-Mitglieder kamen ferner überein, dass es nicht sachgerecht sei, eine Formulierung im IFRIC Update zu veröffentlichen, in der IFRICs Gründe dargelegt werden, warum dieses Thema nicht auf der Tagesordnung des IFRIC stehe - ganz offensichtlich stehe das Thema auf der Tagesordnung, jedoch sei das zu erwartende Ergebnis eine Ergänzung eines Standards und keine Interpretation desselben durch IFRIC.

IFRIC hielt fest, dass als Ergebnis der in der April-Ausgabe des IFRIC Update veröffentlichten Meinung, wonach IAS 32 derzeit eine Einstufung als Schuld erfordere, einige Unternehmen, die IFRS unterworfen sind, in ihren Quartalsberichten vom März daraufhin diese Instrumente als Schulden eingestuft hatten. Der Vorsitzende erinnerte die Öffentlichkeit daran, dass unverbindliche Veröffentlichungen wie das IFRIC Update und das IASB Update nicht in der gleichen Art und Weise angesehen werden sollten wie endgültige Standards und Interpretationen. Die Update-Publikationen spiegelten Fortschritte eines Sachverhalts in seinem Gang durch die übliche Verfahrensweise wider und sollten nicht als abschließende Meinung des IASB oder des IFRIC angesehen oder interpretiert werden.

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