Formulierungen bei zurückzuweisenden Sachverhalten

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IAS 39: Bilanzierung von verkauften Wertpapieren, die noch nicht gekauft wurden („short trading‟)

IFRIC hatte im IFRIC Update vom April 2005 Begründungen im Entwurf veröffentlicht, weshalb dieser Sachverhalt nicht auf die Tagesordnung genommen wurde. IFRIC war seinerzeit übereingekommen, dass, als ein Teil des Prozesses, der der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben soll, Stellung zu den Gründen einer Nichtaufnahme eines Sachverhalts auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn Stellungnahmen als Reaktion auf das IFRIC Update eingehen sollten, diese sorgfältig erwogen werden sollten. Die Stellungnahme eines Adressaten zu diesem Thema wurde zur Sitzung vorgelegt, und IFRIC kam überein, die Erörterung dieses Themas bis zur nächsten Sitzung zu verschieben, um den IFRIC-Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, die Bedeutung des Inhalts dieser Stellungnahme in Ruhe zu erwägen.

Die Öffentlichkeit wurde daran erinnert, dass Stellungnahmen, die als Ergebnis der Veröffentlichung eines Begründungsentwurfs für die Nichtaufnahme eines Sachverhaltes auf die Tagesordnung in ein IFRIC Update eingehen, so früh wie möglich beim Stab eingehen sollten, damit sie mit bedacht werfen könnten, wenn der Wortlaut der Begründung bei der darauf folgenden IFRIC-Sitzung festgelegt würde. Zu diesem Zweck soll eine eigens diesem Thema gewidmete E-Mailadresse eingerichtet werden. Adressaten sollten ihre Bedenken nicht an einzelne, bestimmte Personen in der IASCF-Organisation richten, sondern diese eigens dafür bestimmte E-Mailadresse nutzen.

Aufnahme der Mehrwertsteuer in die Kapitalflussrechnung

IFRIC erörterte die überarbeitete Formulierung zu diesem Thema, die über Nacht fertig gestellt worden war. Nach kurzer Diskussion kam man zu dem Schluss, dass nicht alle IFRIC-Mitglieder darin übereinstimmten, ob unter dem bestehenden Standard eine eigene Position für mehrwertsteuerbezogene Cash Flows erlaubt sein solle. Während IFRIC weiterhin der Meinung ist, dass Cash Flows von Kunden und an Lieferanten nicht ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen werden könnten, ist man dennoch solange nicht in der Lage, eine abschließende Formulierung zu finden, weswegen der Sachverhalt nicht auf die Tagesordnung genommen werden sollte, bis der zweite Punkt geklärt ist. Im Laufe der Sitzung kam man daher überein, dass der Punkt eventuell doch auf die Tagesordnung zu nehmen sei. Dies soll bei der nächsten IFRIC-Sitzung erörtert werden.

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