IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - IFRIC D9 Leistungen an Arbeitnehmer mit garantierten Erträgen auf Einzahlungen oder nominellen Einzahlungen

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IFRIC erörtete die Bewertungsalternativen bei Plänen für Leistungen an Arbeitnehmer mit garantierten Erträgen auf Einzahlungen oder nominellen Einzahlungen. Es wurde angemerkt, dass man vier mögliche Alternativen der Bewertung identifiziert habe, die allerdings alle wesentlichen Beschränkungen unterliegen. Der Ansatz der Aufteilung in einen fixen und einen variablen Anteil ("fixed/variable approach") steht nicht in Einklang mit bestimmten Regelungen in IAS 19 und stellt darüber hinaus die wirtschaftliche Substanz des Plans nicht bestmöglich dar. Als zweite Alternative stünde eine abgeänderte Variante des in D9 eingeführten "fixed/variable"-Ansatzes zur Auswahl. Während dieser Ansatz im Einklang mit dem Standard steht, spiegelt das aus seiner Anwendung resultierende bilanzielle Ergebnis die wirtschaftliche Substanz des Plans nicht korrekt wider. Ein reiner Zerlegungsansatz stellt die wirtschaftliche Substanz zutreffend dar, doch zu seiner Umsetzung ist eine Änderung von IAS 19 erforderlich. Ein modifizierter Zerlegungsansatz wäre im Einklang mit dem Standard, würde aber nicht zu einer wahrheitsgetreuen Darstellung der Verpflichtung des Unternehmens führen. Der Stab empfahl IFRIC, beim IASB eine Änderung von IAS 19 zu beantragen, um einen reinen Zerlegungsansatz zuzulassen. Allerdings war sich der Stab unsicher, ob der IASB für einen solchen Antrag empfänglich sei.

IFRIC merkte an, dass die Schlüsselfrage bei der Verabschiedung von D9 gewesen sei, "ob es sich, wenn ein Plan einem Arbeitnehmer einen Betrag auf seinem Konto zur Verfügung stellt, ihm aber einen bestimmten Ertrag auf dieses Konto garantiert, um eine leistungs- oder eine beitragsorientierte Zusage handelt." IFRIC merkte an, dass es den Anschein habe, als sei man mit D9 bei der Klarstellung dieser Thematik erfolgreich gewesen und als sei die Komplexität der Bewertung von zweitrangiger Bedeutung. IFRIC sollte sich von der Fertigstellung seiner Antwort auf die ursprüngliche Frage nicht abbringen lassen, während die Fragestellung der Bewertung geklärt wird.

IFRIC diskutierte, ob es lohnenswert sei, eine begrenzte Änderung von IAS 19 vorzuschlagen, wenn das Vorhandensein dieser Problematik an sich darauf hindeute, dass IAS 19 mit der Entwicklungsgeschwindigkeit bei der Vielzahl von Arten, auf die Unternehmen Leistungen an ihre Arbeitnehmer erbringen, nicht Schritt halten könne. Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Aufteilung der Pläne in ihre einzelnen Bestandteile verlangen: Eine Komponente bestünde aus einer eingebetteten Garantie des Ertrags, diese wäre zu ihrem beizulegenden Zeitwert ("Fair Value") zu bewerten. Viele IFRIC-Mitglieder glaubten nicht, dass eine Fair-Value-Bewertung eines Teils eines Plans mit dem bestehenden Ansatz von IAS 19 in Einklang zu bringen wäre. Der Stab merkte an, dass die in IAS 19 vorgeschriebene Methode der laufenden Einmalprämien ("projected-unit-credit-method") nicht einmal im Standard definiert sei und dass in IAS 19 davon ausgegangen werde, diese sei eine akzeptierte versicherungsmathematische Bewertungsmethode. Die Mitarbeiter des Stabes waren nicht der Ansicht, dass die Nutzung der "projected-unit-credit-method" Fair-Value-Bewertungen von vornherein ausschließe. IFRIC-Mitglieder erkundigten sich daraufhin, warum eine Änderung von IAS 19 notwendig sei, wenn dies der Fall wäre. Es wurde angemerkt, dass die Änderung eher zur Ermöglichung der Zerlegung eines Plans zur separaten Bilanzierung der eingebetteten Garantie notwendig sei als zur Anwendung einer Fair-Value-Bewertung. IFRIC-Mitglieder fragten ob die Bewertung des Plan-Residuums nach der "projected-unit-credit-method" bei gleichzeitiger Bewertung der eingebetteten Garantie zum Fair Value und der anschließenden Zusammenfassung beider Zahlen nicht zur Anwendung eines zusammengesetzten Bewertungsmodells führe. Es wurde angemerkt, dass diese Betrachtungsweise die unterschiedlichen Risiken widerspiegelt: Mit Hinsicht auf das letzte Gehalt des Arbeitnehmers bestünden lediglich demographische Risiken. Bei Plänen mit garantierten Erträgen bestünde daneben auch noch ein Risiko aus der negativen Entwicklung von Vermögenswerten.

Die Überlegungen von IFRIC bezüglich dieser Thematik zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden dem Board auf seiner Sitzung im September präsentiert.

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