Entwurf IFRIC D18 Unterscheidung zwischen leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen und Zurechnung zukünftiger Gehaltssteigerungen

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Im Juni 2005 hatte IFRIC einen Vorschlag zur Unterscheidung zwischen leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen erörtert. IFRIC hatte den Stab um die Vorlage weiterer Informationen in Form von Beispielen dafür, wie sich die Vorschläge auf Pläne mit aktuellem Gehalt und Pläne mit durchschnittlich über die Karriere erhaltenem Gehalt auswirken, gebeten. Auf dieser Sitzung unterbreitete der Stab Beispiele und einen Interpretationsentwurf, auf der Grundlage der drei von ihm entwickelten Kriterien. Diese Kriterien sehen vor, die Abgrenzung vor dem Hintergrund der Frage vorzunehmen, ob der Arbeitgeber eine Verpflichtung im Hinblick auf zukünftige, mit den zum Bilanzstichtag erdienten Leistungen verbundenen Risiken habe, für den Fall, dass ein Mitarbeiter

weiterhin beschäftigt wird,

seine Mitgliedschaft am Plan beibehält und

keine zukünftige Dienstzeit innerhalb des Plans ansammelt.

IFRIC stellte fest, dass die Tatsache, dass ein Plan nicht fondsgebunden ist, nicht automatisch zu seiner Einstufung als leistungsorientiert führen muss, sondern von den Bedingungen im Fall des Zahlungsverzugs abhängt. Wenn der Plan nicht fondsgebunden ist und als fondsgebunden gestaltet werden soll, kann dies dazu führen, dass der Plan als leistungsorientiert einzustufen ist, da das Unternehmen verpflichtet ist, die Erträge auszugleichen, die der Arbeitnehmer hätte erwarten können, wenn die Beträge rechtzeitig investiert worden wären.

IFRIC kam überein, dass die drei oben genannten Kriterien eine Hilfestellung für die Unternehmen bei der Klassifizierung ihrer Pläne für Leistungen an Arbeitnehmer darstellen. Dementsprechend sollte IFRIC mit der Fertigstellung des Interpretationsentwurfes fortfahren, ergänzt um eine Vielzahl ergänzender Hinweise, die Bestandteil der Sitzungspapiere waren, um den Adressaten das Verständnis der Prinzipien zu erleichtern.

IFRIC kam darin überein, dass die Diskussion des Begriffs der Wesentlichkeit im Interpretationsentwurf schwierig war. Es wurde angemerkt, dass es nicht immer möglich ist, zwei Bestandteile eines Plans zu trennen und unterschiedlich zu bilanzieren, weil diese Bestandteile in wechselseitiger Beziehung stehen können. Beispielsweise kann es zur Aufgabe eines beitragsorientierten Plans kommen, wenn eine Todesfallleistung vor Vollendung der Mindestdienstzeit ausgezahlt wird. Stehen einzelne Bestandteile miteinander in wechselseitiger Beziehung, wäre der gesamte Plan als leistungsorientierter Plan zu bilanzieren. Es wurde beschlossen, dass man, anstelle eine Diskussion um die Wesentlichkeit zu führen (die durch Experten bei Anwendung der Interpretation festgelegt werden sollte), den Schwerpunkt der Diskussion auf die zu verwendenden Bewertungseinheiten verlagern sollte. Hiermit ist die Fragestellung gemeint, ob ein Plan, der rechtlich einen einzigen Plan darstellt, für Zwecke der Anwendung von IAS 19 als ein einzelner oder als mehrere Pläne zu definieren ist.

IFRIC wird einen überarbeiteten Entwurf der Interpretation auf einer künftigen Sitzung erörtern.

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