Veröffentlichung der Gründe für die Nichtberücksichtigung bestimmter Sachverhalte auf der Agenda von IFRIC

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Der zweite Teil dieses Tagesordnungspunkts wurde am zweiten Tag erörtert. Hierbei ging es um Sachverhalte, die auf der Sitzung im Juni 2005 eingebracht und in der Juni 2005-Ausgabe des IFRIC Update veröffentlicht worden waren.

Klassifizierung von vertraglichen Vermögenswerten nach IAS 11

Bei diesem Sachverhalt ging es darum, die Adressaten auf die Tatsache aufmerksam zu machen, dass Unternehmen Zinsen für Fertigungsaufträge nicht aktivieren, sondern Zinsen für aus dem Vertrag entstehende finanzielle Vermögenswerte abgrenzen sollten. Einige Adressaten merkten an, dass sie nicht davon überzeugt sind, dass aus diesen Fertigungsaufträgen ein finanzieller Vermögenswert entsteht. IFRIC beschloss die Veröffentlichung einer Begründung warum dieser Sachverhalt zum heutigen Zeitpunkt nicht auf die Agenda genommen wird. Es könne sein, dass dieser Sachverhalt in der Zukunft erörtert werden müsse, jedoch nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da die Entwicklungen des Konzessionsvereinbarungs-Projekts die Ergebnisse beeinflussen können.

Verpflichtungen im Hinblick auf die Reparatur/Erhaltung von Anlagen anderer Unternehmen

IFRIC kaum überein, dass man die vorgeschlagene Begründung für die Ablehnung dieses in der Ausgabe des IFRIC Update vom Juni 2005 veröffentlichten Sachverhalts größtenteils unterstütze. IFRIC bat darum, die Formulierung zu ergänzen, um darzustellen, dass die Verpflichtung aufgrund der Nutzung (anstatt ausschließlich durch Beschädigungen) entsteht und dass eine Rückstellung angesetzt werden sollte, sofern diese Nutzung oder Beschädigung zusammen mit einer gegenwärtigen Verpflichtung zur Reparatur des Vermögenswertes eingetreten ist. IFRIC merkte an, dass hieraus kein Analogieschluss zu Gewährleistungen vollzogen werden könne, da die Bilanzierung von Gewährleistungen in IAS 37 gesondert behandelt wird und dass die hier gebrauchte Formulierung darauf abzielt, klarzustellen, wie die Verpflichtung eines Unternehmens zur Reparatur oder zum Erhalt von Anlagen eines anderen Unternehmens, die vom Unternehmen genutzt wird, zu bilanzieren ist.

Ansatz von Vermögenswerten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen

IFRIC bestätigte seine Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen und bat darum, die in der Ausgabe des IFRIC Update vom Juni 2005 veröffentlichte Formulierung so zu ändern, dass klargestellt werde, dass die Vorschriften von FAS 71 nicht in Einklang mit den IFRS stehen und das ihre Anwendung aufgrund der in IAS 8 festgelegten Interpretationshierarchie nicht zulässig ist. Es wurde angemerkt, dass die Vorschriften von FAS 71 nicht mit den IFRS in Einklang stehen, da sie den Ansatz von Vermögenswerten unter US GAAP vorsehen, die unter IFRS nicht ansatzfähig sind.

Bedeutung des Begriffs der "Lieferung"

IFRIC bestätigte seine Entscheidung, diesen Sachverhalt (Überlegungen bezüglich der Bedeutung des Begriffs „Lieferung‟ im Zusammenhang mit dem Gold- und Elektrizitätsmarkt) nicht auf die Agenda zu nehmen. Es wurde angemerkt, dass Verträge für Differenzen nicht unter die Ausnahmeregelungen in IAS 39 fallen und dass dies in einer Vielzahl von Rechtsräumen gut dokumentiert wurde. Des Weiteren müsste IAS 39 erweitert werden, um diesen Sachverhalt zu regeln und Außenstehende sollten keine Anfragen zur Änderung von Standards an das IFRIC richten.

Tätigkeiten anderer Interpretationsorgane

IFRIC erörterte ein Papier, das auf die Aktivitäten anderer nationaler Interpretationsorgane eingeht. Es wurde die Frage gestellt, ob Mitglieder die Aufnahme von Sachverhalten auf die Agenda von IFRIC wünschten, die von anderen Interpretationsorganen erörtert würden. Es wurden keine Sachverhalte identifiziert, von denen IFRIC der Ansicht war, dass sie auf die Agenda genommen werden sollten.

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