Elektroschrott und elektrische Anlagen

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IFRIC erörterte eine erweiterte Interpretation auf der Grundlage der Kommentare, die der IASB während seiner eigenen Diskussion der Interpretation abgegeben hatte. In seinen Grundlagen für Schlussfolgerungen ("Basis for Conclusions") hatte IFRIC die Gründe dafür, keine anderen Sachverhalte im Zusammenhang mit Elektroschrott und elektronischen Anlagen zu behandeln, da die Bilanzierungsgrundlage für diese Positionen unter bestehenden Rechnungslegungsvorschriften klar geregelt sei. Der Board hatte dies als unsachgemäße Aufnahme in die Grundlagen für Schlussfolgerungen bezeichnet und argumentiert, dass entweder die eindeutige Bilanzierungsvorschrift in der Interpretation festgelegt, oder die Information gestrichen werden sollte. Man kam überein, dass die Information gestrichen sollte und dass eine förmliche Ablehnung der Aufnahme der zusätzlichen Sachverhalte auf die Agenda nicht nötig sei. Hierüber sollte lediglich in der Ausgabe des IFRIC Update im August 2005 berichtet werden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern beim IASB Meeting gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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