Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

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Entwurf einer Interimsverlautbarung

Entwurf einer Interimsverlautbarung Während dieser Sitzung diskutierte IFRIC hinsichtlich der verspäteten Fertigstellung von D12-14 die Herausgabe einer öffentlichen Stellungnahme, die klären würde, wie die bestehenden Standards auf Dienstleistungskonzessionen anzuwenden sind. Es gab einige Diskussionen darüber, wie hilfreich eine solche Stellungnahme, der es an erläuternden Richtlinien fehlen wird, sein würde. IFRIC beschloss nur die Frage zu behandeln, ob eine Ausnahme von den Anforderungen des IAS 8 für Dienstleistungskonzessionen für das Jahr 2005 besteht. IFRIC ist der Meinung, dass eine solche Ausnahme nicht besteht und dass der IASB nicht um eine Ausnahme gebeten wird. Diese Ansicht wird im IFRIC Update deutlich gemacht werden. Zusätzlich wird eine Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen des Projekts auf der Website des IASB eingestellt, um gegen die schlechten praktischen Anwendungen vorzugehen. Hinsichtlich der Befugnisse zur Erstellung einer solchen Stellungnahme merkten die IFRIC Mitglieder an, dass dieser Weg nur gegangen wird, weil das Projekt zu Dienstleistungskonzessionen einzigartig ist sowie Implikationen auf verschiedene Standards mit sich bringt und dies nicht als Präzedenzfall angesehen werden soll.

Präsentation

Da viele verschiedene Arten von Vereinbarungen existieren, stellten die IFRIC Mitarbeiter eine hochwertige Übersicht über den Geltungsbereich des Projekts dar. Die Präsentation wurde gut aufgenommen. Insbesondere die „kurzfristige Allokation von wichtigen Verantwortlichkeiten für die Beteiligung des privaten Sektors an öffentlichen Dienstleistungen‟ (siehe Unterlagen für Beobachter der IFRIC Sitzungen – Agenda Paper 2B) wurde als guter Ausgangspunkt zur Bestimmung des Geltungsbereichs gesehen.

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