Anwendung des Restatement-Approach nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern

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IFRIC D5

Ein IFRIC Mitglied fragte nach Absatz 3 der Übereinstimmung im Interpretationsentwurf, der annimmt, dass alle nicht-monetären Positionen in der Eröffnungsbilanz zu historischen Kosten neubewertet werden müssen. Jedoch verlangt IAS 29 neubewertete Positionen, ab dem Tag der Neubewertung erneut zu bewerten. Der Wortlaut wurde freigegeben, vorausgesetzt er stimmt mit IAS 29 überein.

Die verlangte Abänderung wurde als mehr als eine redaktionelle Änderung betrachtet, da einige wichtige Wortlaute in dem Übereinstimmungs-Absatz geändert wurden. Dementsprechend wurde es als notwendig angesehen, den Text erneut in einer Sitzung von IFRIC zu behandeln und falls eine Änderung beschlossen wird, dem Board zu berichten. Es wurde angemerkt, dass dies die Veröffentlichung verzögern wird, mit dem Ergebnis, dass die Interpretation keine beginnende Periode am oder nach dem 1. Januar 2006 haben könne.

Update des Recherche-Teams

Ein Mitglied von IFRIC stellte einen Überblick der Arbeit vor, die sich bis zum Tag der Sitzung mit der Recherche von möglichen Rechnungslegungsmethoden bei Hochinflation, die langfristig IAS 29 ersetzen würden, beschäftigte.

Die Grundvoraussetzung des neuen Ansatzes zum jetzigen Stand ist eine Rechnungslegung für Hochinflation (im Gegensatz zu Hyperinflation). Basierend auf den Untersuchungen, beeinflusst eine Inflation von 10% wesentlich die Finanzberichterstattung, falls kein Restatement vorgenommen wird. Die Recherche Gruppe arbeitet derzeit an einer niedrigeren Grenze von 8%, um zurückhaltend zu sein.

Zwei Ansätze werden als praktizierbar angenommen, namentlich:

der ganzheitliche Ansatz, der ein umfangreiches Restatement verlangen würde; und

der vereinfachte Ansatz, der ein Restatement der wichtigsten Positionen wie Sachanlagen oder Inventar verlangt.

Das Recherche Team hofft, die Arbeit bis zum jetzigen Stand dem IASB während der nächsten Sitzung in einer Weiterbildungssitzung zu präsentieren.

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