IFRIC D17 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

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Einige Mitglieder stellten dar, dass die eingegangenen Kommentare bezüglich IFRIC D17 die breiteren Sachverhalte um Push-Down-Accounting von Gruppen-Jahresabschlüssen bis hin zu separaten Jahresabschlüssen hervorheben, die nicht in diesem Projekt gelöst werden können.

Zum Sachverhalt, bei dem eine Tochtergesellschaft ihren Mitarbeitern Rechte für Eigenkapitalinstrumente ihrer Muttergesellschaft gewährt hat, entschied IFRIC mit D17 als Entwurf (Barausgleich) fortzufahren, da die alternative Behandlung (welche zu der Annahme führt, dass es ohne Bedeutung ist, wessen Anteile die Tochtergesellschaft gewährt – die Anteile der Muttergesellschaft oder andere nicht in einer Beziehung stehende Anteile) weitaus problematischer ist. Zum Sachverhalt, ob die Klassifizierung bei Gewährung der Rechte durch die Tochtergesellschaft oder die Muttergesellschaft gleich bleiben soll, da der ökonomische Gehalt der Transaktion der gleiche ist, bat IFRIC die Mitarbeiter diesen Sachverhalt erneut zu betrachten und ein weiteres Papier zu nächsten Sitzung vorzulegen.

Kundenbindungsprogramme

Treuekarten/programme waren lange ein wesentlicher Teil von Anreiz- und Customer Relationship Management Programmen. Treueprogramme werden gegenwärtig in den verschiedensten Unternehmen, wie Supermärkten, Telekommunikationsunternehmen, Airlines, Hotels, Autovermietungen, Banken sowie Musik- und Buchverkäufer, verwendet. Die Frage vor IFRIC ist, was die angebrachte Rechnungslegungsmethode nach IAS 18 Erträge ist, falls ein Unternehmen Prämien, normalerweise Sachleistungen, an treue Kunden vergibt.

Anwendungsbereich

IFRIC diskutierte allgemein die verschiedenen Modelle, um den Anwendungsbereich zu bestimmen. Die IFRIC Mitglieder erwähnten, dass Rabatte und andere Kaufanreize, unabhängig der Strukturierung, nicht in den Anwendungsbereich des Projekts einbezogen werden sollten.

Verkauf mehrerer Bestandteile

Absatz 13 des IAS 18 legt dar, dass „es in bestimmten Fällen, notwendig ist, die Erfassungskriterien auf die separat identifizierbaren Komponenten einer einzelnen Transaktion anzuwenden, um den Gehalt der Transaktion darzustellen‟. Diese Aussage gibt keine Richtlinie vor bezüglich:

a. wann eine Komponente einer einzelnen Transaktion einzeln identifizierbar ist; und

b. wann die Anwendung der Erfassungskriterien des IAS 18 auf die einzeln identifizierbaren Transaktionen notwendig ist, um den Gehalt der Transaktion darzustellen.

IFRIC beschloss, Indikatoren zu entwickeln, um festzulegen, wann IAS 18.13 anzuwenden ist.

Nach einiger Diskussion beschloss IFRIC, dass IAS 18.13 bezüglich Verkaufstransaktionen mehrerer Elemente weder hilfreich ist noch gibt er eine Richtung zu anderen Standards vor, die nützlich ist. IAS 18.19 jedoch führt zu IAS 37.

IFRIC wurde gebeten zu prüfen, ob IAS 37 anwendbar ist, ob das Unternehmen gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden gemäß dem Treueprogramm übernimmt:

a. wann werden Käufe von Kunden getätigt;

b. wann erreicht der Kunde die Minimalgrenze, an der er die angesammelten Punkte einlösen kann; oder

c. zu einem späteren Punkt (z.B. falls der Kunde fragt, ob er seine Punkte einlösen kann)?

IFRIC kam nicht zu einem Ergebnis bei diesem Sachverhalt, da einige Unternehmen ihre Modelle nicht den Kunden bekannt geben und es scheint einen Sachverhalt zu oben zu geben hinsichtlich (a) wo ein wiederholter Kauf notwendig ist, damit der Kunde Anspruch auf eine Prämie hat (zu welchem Zeitpunkt übernimmt das Unternehmen die Verpflichtung, nach dem ersten Kauf oder nach dem letzten vorgeschriebenen Kauf, oder dazwischen?)

Zum Sachverhalt der Bewertung stimmte IFRIC zu, dass dies als separates Projekt behandelt werden sollte, da allgemeine Sachverhalte außerhalb des Anwendungsbereichs des Kundentreueprogramms bestehen, die behandelt werden müssen. Die von den Mitarbeitern identifizierten Alternativen, die zur Betrachtung stehen, beinhalten die Bewertung basierend auf:

a. den geschätzten Kosten eines Unternehmens, um die versprochenen Güter bereitzustellen;

b. dem Überhang, falls einer besteht, der geschätzten Kosten, um die versprochenen Güter bereitzustellen gegenüber dem Betrag, den der Kunde für das Gut zahlen wird;

c. dem Überhang des Wertes des versprochenen Gutes gegenüber dem Betrag, den der Kunde für das Gut (Opportunitätskosten) zahlen wird oder;

d. einem anderen Betrag.

Unabhängig von der Anwendung von IAS 32 und IAS 39, entschied IFRIC, dass Verträge im Anwendungsbereich dieses Projektes allgemein als normalgebräuchliche Verträge anzusehen sind. Zusätzlich sind die Modelle, die Kunden Barprämien gewähren sehr rar. Daher entstehen gewöhnlich keine finanziellen Schulden. In den seltenen Fällen, in denen Kunden in Bar für ihre Treue belohnt werden, entsteht eine finanzielle Schuld.

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