IAS 17 Leasing von Grundstücken ohne Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer

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IFRIC erhielt zwei Anfragen zu Interpretationen hinsichtlich der Klassifizierung von Leasing -Verträgen von Grundstücken ohne Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer. Die erste Anfrage betrifft die Frage, was mit „normalerweise‟ in Absatz 14 des IAS 17 gemeint ist. Die zweite Anfrage verlangt, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die eher der ökonomischen Realität entspricht unter Zugrundelegung von Transaktionen in der Rechtssprechung, wie in Singapur, wo die meisten Transaktionen von Grundstücken Leasing-Verhältnisse sind.

Die Mitarbeiter merkten an, dass die folgenden Möglichkeiten für IFRIC zur Verfügung stehen:

1. Interpretation von IAS 17 Rückstellungen in Beziehung zu Langzeit-Leasingverhältnissen von Grundstücken ohne Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer,

2. Empfehlung einer Änderung zu IAS 17 an den Board, entweder;

Entfernung des Begriffs „normalerweise‟, oder

Klärung, wann Leasing von Grundstücken ohne Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer als Finanzierungs-Leasing klassifiziert wird.

3. Beibehaltung des IAS 17 ohne Änderung und Veröffentlichung von Gründen, warum keine Interpretation herausgegeben wird (Mitarbeiter-Empfehlung).

Nach einiger Diskussion über Uneinheitlichkeiten in IAS 17, stimmte IFRIC mit der Empfehlung der Mitarbeiter überein, IAS 17 unverändert zu lassen, da jede andere Alternative außerhalb des Aufgabengebietes einer Interpretation liegt sowie eine Begründung zu veröffentlichen, warum keine Interpretation herausgegeben wird unter Betonung, dass die Länge einer Periode solcher Leasing-Verhältnisse keine Bedeutung hat.

Zu einem zweiten Sachverhalt, ob ein Leasing-Verhältnis, bei dem der Leasinggeber verpflichtet ist, dem Leasinggeber den Marktwert des Grundstücks zum Ablauf des Leasing-Verhältnisses zu zahlen, normalerweise als Operating-Leasing klassifiziert wird, hatten die Mitarbeiter nicht beachtet, dass dieser Sachverhalt nicht Teil einer separaten Interpretation sein sollte, da dies keine weit reichende praktische Relevanz hat. IFRIC bat in den Wortlaut der Ablehnung ein Beispiel zur Illustration einzubeziehen, warum dieser Sachverhalt keine separate Interpretation rechtfertigt.

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