Möglicher Interpretationsentwurf - Zwischenberichterstattung und Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente

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Während der letzten Sitzung tendierte IFRIC zu der Meinung, dass die spezielle Richtlinie mit Hinblick auf die Aufhebung von vorherigen erfassten Wertminderungs-Verlusten des Geschäfts- oder Firmenwertes nach IAS 36 und Investitionen in Eigenkapitalinstrumente nach IAS 39 Vorrang haben sollten gegenüber den allgemeinen Richtlinien in IAS 34 und entschied mit der entworfenen Interpretation fortzufahren.

Die Mitarbeiter stellten eine entworfene Interpretation vor, deren Freigabe zur Kommentierung bis zum Ende des Jahres erfolgen soll und legten eine 60-tägige Kommentierungsperiode fest.

Der Vorsitzende bestätigte, dass IASB ihn hinsichtlich der Richtung, die IFRIC bezüglich dieses Projekts einschlägt, befragt hat. Er gab an, dass es keine Einwendungen von IASB Mitgliedern gab. IFRIC debattierte, ob die entworfene Grundlage für Schlussfolgerungen ausgeweitet werden soll, um die Anforderungen des IAS 34 umfassend zu diskutieren. IFRIC war hinsichtlich dieses Sachverhalts geteilter Meinung. Einige bevorzugten eine kurze Grundlage für Schlussfolgerungen, die sich auf die Sachverhalte konzentrieren, die in der entworfenen Interpretation behandelt werden. Andere erachteten es als notwendig, die Anforderungen des IAS 34 detaillierter zu betrachten, um zu einer Schlussfolgerung zu kommen. Es war nicht eindeutig, wie IFRIC entscheiden würde, um mit dem Sachverhalt fortzufahren.

IFRIC entschied, die entworfene Interpretation mit zwei Gegenstimmen von IFRIC Mitgliedern herauszugeben. Die Mitarbeiter wurden beauftragt, den Entwurf fertigzustellen und dem Board für einen Negativtest vorzustellen.

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