Während der letzten Sitzung tendierte IFRIC zu der Meinung, dass die
spezielle Richtlinie mit Hinblick auf die Aufhebung von vorherigen
erfassten Wertminderungs-Verlusten des Geschäfts- oder Firmenwertes nach
IAS 36 und Investitionen in Eigenkapitalinstrumente nach IAS 39 Vorrang
haben sollten gegenüber den allgemeinen Richtlinien in IAS 34 und
entschied mit der entworfenen Interpretation fortzufahren.
Die Mitarbeiter stellten eine entworfene Interpretation vor, deren
Freigabe zur Kommentierung bis zum Ende des Jahres erfolgen soll und
legten eine 60-tägige Kommentierungsperiode fest.
Der Vorsitzende bestätigte, dass IASB ihn hinsichtlich der Richtung,
die IFRIC bezüglich dieses Projekts einschlägt, befragt hat. Er gab an,
dass es keine Einwendungen von IASB Mitgliedern gab. IFRIC debattierte,
ob die entworfene Grundlage für Schlussfolgerungen ausgeweitet werden
soll, um die Anforderungen des IAS 34 umfassend zu diskutieren. IFRIC
war hinsichtlich dieses Sachverhalts geteilter Meinung. Einige
bevorzugten eine kurze Grundlage für Schlussfolgerungen, die sich auf
die Sachverhalte konzentrieren, die in der entworfenen Interpretation
behandelt werden. Andere erachteten es als notwendig, die Anforderungen
des IAS 34 detaillierter zu betrachten, um zu einer Schlussfolgerung zu
kommen. Es war nicht eindeutig, wie IFRIC entscheiden würde, um mit dem
Sachverhalt fortzufahren.
IFRIC entschied, die entworfene Interpretation mit zwei Gegenstimmen
von IFRIC Mitgliedern herauszugeben. Die Mitarbeiter wurden beauftragt,
den Entwurf fertigzustellen und dem Board für einen Negativtest
vorzustellen.