Ansatz und wichtige
Meilensteine
IFRIC beriet ein Papier in dem ein Rahmenkonzept
vorgeschlagen wird, welches nach Ansicht des Stabes viele der von den
Kommentatoren der Entwürfe geäußerten Bedenken angehen wird. Das
vorgeschlagene erweiterte Rahmenkonzept würde den Betreibern Richtlinien
zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen in jeder
der drei möglichen Kategorien an die Hand geben: Leasingnehmer,
Dienstleister (z.B. Bau, Finanzierungs- und Betriebs- sowie
Instandhaltungs-Dienstleistungen) und Besitzer. Gemäß den Vorschlägen
würden die Interpretationen Hinweise zu den folgenden Sachverhalten
enthalten:
| Klassifizierung von Vereinbarungen: Erweiterung der
Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D12, damit die
Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien
enthalten.
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| Anwendung der IFRS: Erweiterung der
Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D13-14, damit die
Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien
enthalten.
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| Angaben: Erweiterung der Interpretationen auf der
Basis bestehender IFRS-Angabevorschriften (z.B. SIC-23, IAS 11, IAS 23
und der Finanzinstrumente-Standards). Da die Bestimmung der
entsprechenden Bilanzierungsmethode (d.h. die Klassifizierung) auf
wirtschaftlichem Ermessen beruht, wird die Angabe der
Unterscheidungsmerkmale der Vereinbarungen den Abschlussadressaten beim
Verständnis von Unternehmensabschlüssen behilflich sein.
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IFRIC erörterte die Frage, inwieweit der
vorgeschlagene Ansatz zu einer tatsächlichen Erweiterung des
Projektumfangs führen würde.
Es schien generell Einigkeit zu bestehen, dass
IFRIC eine schleichende Änderung des Projektziels vermeiden sollte. Beim
vorgeschlagenen Ansatz entschied IFRIC, den Umfang des
Konzessionsvereinbarungs-Projekts nicht zu erweitern, sondern
ausreichende Hinweise vorzugeben um einen angemessenen Anwendungsrahmen
für die Interpretationen vorzugeben, durch Behandlung einiger der
vielfältigen Vereinbarungsarten sowie die Art und Weise der
Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Interpretationen hierauf.
Der Stab deutete an, dass aus dem vorgeschlagenen
Ansatz bis zum 3. Quartal 2006 endgültige Interpretationen entwickelt
werden können, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Erweiterung
von deren Anwendungsbereich komme oder nicht (was nicht beabsichtig
ist). Ebenso rechnet man zu diesem Zeitpunkt mit einer Einschätzung
darüber, ob die erneute Veröffentlichung der Interpretationsentwürfe
notwendig ist oder nicht.
Das Modell der immateriellen Vermögenswerte ("Intangible
Asset Model") - D14
Auf seiner Sitzung im September 2005 hatte IFRIC
den Stab zur Erstellung eines Papiers zum Thema der doppelten
Erlöserfassung sowie der Gewinnerfassung während der Produktionsphase
gebeten.
Der Stab präsentierte drei mögliche Sichtweisen zur Erörterung:
| Ansicht 1: Es findet ein Austausch statt
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| Ansicht 2: Es findet kein Austausch statt
|
| Ansicht 3: Der Austausch findet zu Vertragsbeginn
statt
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IFRIC diskutierte die Vorzüge jeder einzelnen
Methode, wobei einige IFRIC-Mitglieder erneut ihr Unbehagen über die
Doppelerfassung von Erlösen ausdrückten. IFRIC entschied sich mit 7 von
12 Stimmen für Ansicht 1, da man der Ansicht ist, dass diese Ansicht die
wirtschaftlichen Effekte dieser Vereinbarungen am besten widerspiegelt.
Einige IFRIC-Mitglieder merkten an, dass das Unbehagen der anderen
IFRIC-Mitglieder darauf zurückzuführen sei, dass Vereinbarungen, die im
Rahmen des neu entwickelten Ansatzes ihrem Wesen nach über das
"Financial Asset Model" abgebildet werden sollten, unsachgemäßerweise
unter Anwendung des "Intangible Asset Model" bilanziert worden seien.
Der Stab wurde gebeten, herauszufinden, wie die Trennlinie klarer
herausgearbeitet werden kann, um unsachgemäße Klassifizierungen zu
vermeiden.
Freitag, 13. Januar 2006
Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Diskussion des
IFRIC-Agendaausschusses am Mittwoch, den 11. Januar 2006) wurde das
Papier zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Von Minderheiten
gehaltene Put-Optionen, wieder von der Tagesordnung genommen.