IFRS 1 – Kosten für ein Tochterunternehmen im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens
IFRIC war gebeten worden, sich mit zwei Fragestellungen zur Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen bei der Anwendung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens zu beschäftigen. Diese Fragestellungen beziehen sich ausschließlich auf den Einzelabschluss eines Mutterunternehmens:
| 1. Wie sind die Kosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens beim Übergang auf die IFRS zu bestimmen? |
| 2. Wo soll die Trennlinie verlaufen zwischen Vor- und Nach-Erwerbsrücklagen eines Tochterunternehmens zum Zwecke der Bestimmung des Buchwerts einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen im ersten IFRS-Einzelabschluss des Mutterunternehmens? |
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Behandlung von Beteiligungen an Tochterunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens in IFRS 1 nicht zufrieden stellend behandelt wird. Zweck der Befreiungsmöglichkeit zur Neu-Darstellung von Unternehmenszusammenschlüssen war die Abschreckung von der Wiederherstellung von Daten, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht erhoben worden waren, womit ein Zwang für Unternehmen zur Überprüfung aller Vor-Erwerbskosten und Nach-Erwerbs Rücklagen-Berechnungen nicht im Einklang mit den Grundsätzen des IFRS 1 ist.
Die Agenda-Kommission sprach die Empfehlung aus, diese Fragestellung nicht durch eine Interpretation zu lösen und deshalb den Board um eine Änderung von IFRS 1 zu bitten. Das IFRIC schloss sich dieser Empfehlung an.