IFRIC Agenda: Erörterung der Empfehlungen der IFRIC-Agenda Kommission

Date recorded:

IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung: Anwendungsbereich von IFRS 2 – Aktienpläne mit im Ermessen des Unternehmens stehender, alternativer Barleistung

IFRIC wurde um eine Stellungnahme dazu gebeten, ob der folgende Sachverhalt als eigenkapitalbasiertes Vergütungsmodell iSv. IFRS 2 klassifiziert werden kann:

Bei einer Vielzahl von Vergütungsmodellen behält sich das ausgebende Unternehmen das Wahlrecht vor, eine Auszahlung entweder in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder in Form von Barmitteln vorzunehmen. Darüber hinaus bestimmt sich in solchen Fällen der Betrag der Baralternative nicht unbedingt in Abhängigkeit von der Entwicklung der Aktien des ausgebenden Unternehmens. Als Beispiel wäre der Fall heranzuziehen, bei dem ein Unternehmen (Der Emittent) sich dazu bereit erklärt, seinen Mitarbeitern einen leistungsbasierten Bonus zu gewähren, welcher jedoch nicht unmittelbar vom Aktienkurs abhängig ist und sich ein Wahlrecht vorbehält, die Auszahlung entweder in Form einer Barzahlung oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten vorzunehmen, wobei der Wert der Eigenkapitalinstrumente dem der Barzahlung entspricht.

IFRIC beschloss dazu, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Unter den Mitgliedern herrschte allgemein Einigkeit darüber, dass es sich dabei um ein eigenkapitalbasiertes Vergütungsmodell handele. In der Begründung über die Ablehnung würde auf IFRS 2.41-43 verwiesen (der genaue Wortlaut des vorgeschlagenen Entwurfs für die Ablehnung war den Beobachtern jedoch nicht zugänglich).

IFRS 2 – Aktienpläne mit alternativer Barleistung (Gewährungszeitpunkt und Erdienungszeitraum)

IFRIC befasste sich mit folgendem Sachverhalt: Bei bestimmten Bonusprogrammen wird den Mitarbeitern die Wahl gelassen zwischen einer Barzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt und einer Auszahlung in Form von Eigenkapitalinstrumenten zu einem späteren Zeitpunkt.

Zum Beispiel: Am 01. Januar 20X1 vereinbart ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern ein Bonusprogramm. Aufgrund der Bestimmungen der Vereinbarung wird den Mitarbeitern zum 31. März 20X2 die Wahl gelassen zwischen entweder (1) einer Barzahlung in Höhe von 25 bis 50 Prozent des Mitarbeitergehalts am 31. März 20X2 (die genaue Prozentzahl würde sich nach der Ertragslage bestimmen) oder (2) einer bestimmten Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten im Wert von 150 Prozent der Barzahlung.

Für den Fall, dass sich die Mitarbeiter am 31. März 20X2 für eine Auszahlung in Form von Eigenkapitalinstrumenten anstelle einer Barzahlung entscheiden, sind sie zum weiteren Verbleib im Unternehmen für 3 Jahre verpflichtet, und die Eigenkapitalinstrumente würden ihnen am 30. März 20X5 überschrieben.

IFRIC untersuchte die Frage, wie die Regelungen des IFRS 2 auf dieses Modell anzuwenden seien. Insbesondere wenn angenommen wird, dass es sich bei diesem Modell um ein eigenkapitalbasiertes Vergütungsmodell im Sinne von IFRS 2 handelt, stellen sich folgende Fragen: (1) Wann ist der Gewährungszeitpunkt („Grant Date‟) und (2) was ist unter dem Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit („Vesting Period‟) zu verstehen?

IFRIC entschied sich dazu, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. In Bezug auf (1) war sich IFRIC bei dem hier besprochenen Beispielsachverhalt einig, dass der Gewährungszeitpunkt der 1. Januar 20X1 wäre, welcher der Zeitpunkt wäre, an dem sich das Unternehmen und die Beschäftigten über die Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung einschließlich Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags verständigten. In Bezug auf (2) kam IFRIC darin überein, den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit für den Eigenkapital- und den Fremdkapitalbestandteil jeweils einzeln zu betrachten. Im Anschluss wurde über den genauen Wortlaut des vorgeschlagenen Entwurfs für eine Ablehnung des Sachverhalts diskutiert, wobei dieser Entwurf den Beobachtern nicht zugängig war.

[Interessierte Beobachter dieser Thematik berücksichtigen bitte, dass es zu einer möglichen thematischen Überschneidung zwischen dem Sachverhalt (2) und der vorgeschlagenen Änderung zu IFRS bezüglich der Ausübungsbedingungen kommen kann.]

IFRS 2 – Fair-Value-Bewertung von Transferbeschränkung nach Ablauf des Erdienungszeitraums

In diesem Zusammenhang beschäftigte sich IFRIC mit Mitarbeiteraktien-Erwerbsprogrammen, bei denen die Beschäftigten Aktien des Arbeitgebers zu einem im Vergleich zum Marktpreis vergünstigten Preis erwerben können und Ihnen ein Verkauf dieser Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Ausübungszeitpunkt nicht gestattet ist.

IFRIC lehnte eine Aufnahme dieses Sachverhalts auf seine Agenda ab. Im Anschluss wurde über den genauen Wortlaut des vorgeschlagenen Entwurfs für eine Ablehnung des Sachverhalts diskutiert, wobei dieser Entwurf den Beobachtern nicht zur Verfügung stand.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.