Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Date recorded:

IFRIC erörterte einen Interpretationsentwurf basierend auf D12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – Bestimmung des Bilanzierungsmodells. Zusammengefasst gab es in den folgenden Bereichen Übereinstimmung:

Keine Behandlung der Bilanzierung von Sale-and-leaseback in dieser Interpretation.

Miteinbeziehung einer Erläuterung der Gründe der Beschränkungen des Anwendungsbereichs und der Gründe für die Übernahme des Beherrschungsansatzes (Control Approach) durch IFRIC in die Interpretation. IFRIC kam überein, zusätzliche Leitlinien zur Umsetzung (als Anhang) zur Erläuterung mit aufzunehmen, wie andere IFRS die Vereinbarungen hinsichtlich Dienstleistungskonzessionen für vom privaten Sektor angebotene öffentlichen Dienstleistungen umsetzen sowie festlegen sollen, ob die bestehende Betreiber-Infrastruktur im Anwendungsbereich der Interpretation liegt.

Ergänzung des Anwendungsbereichs der Interpretation zur Miteinbeziehung von „Gesamt-Nutzungsdauer Infrastruktur‟ ("Whole of life infrastructure") (Infrastruktur, die bei einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung während ihrer gesamten Nutzungsdauer verwendet wird).

Änderung des Ansatzes in D12, der ein Unternehmen dazu verpflichtet, finanzielle Vermögenswerte dahin gehend zu aktivieren, dass der Betreiber ein vertragliches Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln vom oder auf Weisung des Konzessionsgebers hat. Andere als vertragliche Rechte zum Erhalt von Zahlungsmitteln erfüllen nicht die Definition eines finanziellen Vermögenswertes und fallen somit in den Bereich von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Das würde bedeuten, dass einige Vereinbarungen von Dienstleistungslizenzen zweigeteilt werden – nämlich sowohl einen finanziellen als auch einen immateriellen Vermögenswert beinhalten.

Durchführen einer Folgeänderung zu IFRIC 4 zwecks eindeutiger Abgrenzung zwischen IFRIC 4 und dieser Interpretation.

Einführung eines neuen Titels für die Interpretation ähnlich wie "Beteiligung des privaten Sektors bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen". Die Mitglieder von IFRIC lehnten den Begriff der Beteiligung (Participation) ab, stimmten allerdings der allgemeinen Konzeption des Beispiels zu (zum Beispiel: "Betrieb von öffentlichen Dienstleistungen durch den privaten Sektor" („Private Sector Operation of Public Services‟)).

Die in den Interpretationsentwürfen D13 und D14 aufgezeigten Bilanzierungssachverhalte werden in D12 mit eingearbeitet und als einzelne Interpretation herausgegebnen.

IFRIC erörterte die Themen recht tiefgehend. Den Beobachtern wurden ungewöhnlicherweise der Entwurf der Grundlage für Schlussfolgerungen zur Verfügung gestellt (allerdings nicht die Interpretationsentwürfe). Die IFRIC-Mitglieder gaben tiefgehende Kommentare zur vorgeschlagenen Grundlage für Schlussfolgerungen ab, und es ist wahrscheinlich, dass der Entwurf auf wesentliche Art und Weise neu-formuliert wird, bevor die einzelnen IFRIC-Mitglieder damit zufrieden sein werden.

Wesentlicher Restwert

IFRIC stimmte der Empfehlung des Mitgliederstabes zum Hinzufügen von Leitlinien zur Anwendung zwecks Spezifizierung des Ausdrucks Restanteil (Residual interest) zu. Der Restanteil entspricht dem geschätzten Wert der Infrastruktur zum Ende der Laufzeit der Konzession. Der Mitarbeiterstab hatte eine detaillierte Herleitung ausgearbeitet, IFRIC jedoch schien eher Ausführungen zum Grundsatz als eine genaue Erläuterung dazu, wie IFRIC zu seiner Entscheidung kam, zu bevorzugen (aufgrund von Befürchtungen, dass eine detaillierte Herleitung auf solche Situationen angewendet wird, bei denen diese Lösung nicht angemessen sein mag).

Weiterführende Schritte

IFRIC wird die Diskussion von D13 und D14 bei einem seiner nächsten Treffen weiterführen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.