IAS 39 - Verbriefungstransaktionen: Ausbuchung von Gruppen von finanziellen Vermögenswerten

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Der Stab stellte IFRIC drei verschiedene Ansichten vor, wie der Begriff "Gruppen ähnlicher finanzieller Vermögenswerte" in Zusammenhang mit den Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 zu interpretieren ist.

Die Debatte richtete sich auf die Frage, ob "ähnlich" in Absatz 16 nur dann einschlägig sei, wenn die gruppierten Vermögenswerte entweder einen gleichmäßigen Anteil an den Cashflows oder an einem Teil speziell abgegrenzter Cashflows haben, im Gegensatz zu einer weiter gefassten Interpretation von "ähnlich", die sich darauf beschränkt, ob Zahlungsmittelinstrumente wie Forderungen vergleichbar mit Derivaten seien. Viele bemerkten, dass die Miteinbeziehung des Wortes "ähnlich" dann relevant ist, wenn zu entscheiden ist, welche Vermögenswerte bei Verwendung des Ausbuchungs-Entscheidungsbaums aus IAS 39 gruppiert werden können. Für den Fall, dass der Board etwas anderes bei der Entwicklung von IAS 39 beabsichtigt hatte, waren viele der Ansicht, dass dies aus der gegenwärtigen Formulierung des Standards nicht klar hervorgehe. Wenn IFRIC diese alternative Interpretation weiterverfolgen würde, müsste IAS 39 möglicherweise durch die Streichung des Wortes "ähnlich" geändert werden.

IFRIC entschied, dass der Stab die verschiedenen, IFRIC zur Verfügung stehenden Alternativen untersuchen und bei einer zukünftigen Sitzung vorschlagen sollte.

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