IFRIC D17 - Konzerninterne Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

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IFRIC setzte seine Diskussionen von D17 - Konzerninterne Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 fort. Auf der IFRIC-Sitzung vom November 2005 hatte der Stab eine Analyse der Stellungnahmen zum Interpretationsentwurf vorgestellt. IFRIC konnte bei dieser Sitzung nicht zu einem gemeinsamen Beschluss kommen. Einige Mitglieder waren der Ansicht, dass IFRIC dieses Projekt nicht weiterverfolgen solle, da die Sachverhalte in D17 keinen Grundsatz entwickeln, wie konzerninterne Geschäfte in den separaten Abschlüssen des Tochterunternehmens bilanziert werden sollten. Dennoch bat IFRIC den Stab um die Entwicklung eines Papiers zur Untersuchung der Bilanzierung in den folgenden Fällen:

a. Wenn ein Unternehmen Bezugsrechte hinsichtlich seiner Eigenkapitalinstrumente an seine Mitarbeiter gewährt, und diese Instrumente entweder freiwillig oder aufgrund einer Verpflichtung von einer anderen Partei erwirbt;

b. wenn den Mitarbeiter eines Unternehmens Bezugsrechte hinsichtlich seiner Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, entweder vom Unternehmen selbst oder von seinen Aktionären, und die Aktionäre die Eigenkapitalinstrumente zur Verfügung stellen;

c. wenn ein Mutterunternehmen Bezugsrechte hinsichtlich seiner Eigenkapitalinstrumente direkt an die Mitarbeiter eines Tochterunternehmens gewährt; und

d. wenn ein Tochterunternehmen Bezugsrechte auf Eigenkapitalinstrumente seines Mutterunternehmens an seine Mitarbeiter gewährt.

Die von IFRIC auf der gegenwärtigen Sitzung zu klärende Frage ist, wie hinsichtlich D17 weiter verfahren werden soll. (Bitte beachten Sie, dass der Stab eine Stellungnahme über die Nicht-Aufnahme umrissen hatte, die IFRIC bei seiner Diskussion verwendete und die den Beobachtern nicht zur Verfügung stand.)

Der Stab hatte die Sachverhalte (a) und (b) untersucht und kam zu dem Schluss, dass die in IFRS 2 dargelegten Grundsätze ausreichend klar seien, um eine Empfehlung gegen die Veröffentlichung einer Interpretation auszusprechen. IFRIC diskutierte diese zwei Sachverhalte nicht, sondern richtete seine Diskussion auf die Bilanzierung der Sachverhalte (c) und (d), und dabei insbesondere auf die Bilanzierung im separaten Abschluss des Tochterunternehmens.

Das Papier des Stabs umriss eine Behandlung, die für die Sachverhalte (c) und (d) ähnlich wäre und zur Behandlung als durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichene Vergütung führen würde. Die Mitglieder von IFRIC waren in ihren Ansichten gespalten. Einige widersprachen der Analyse des Stabes, da sie nicht der Meinung waren, dass die Bilanzierung als Equity-settled in den separaten Abschlüssen des Tochterunternehmens gemäß (d) sachgerecht sei. Dies führte zur Frage des "Push-down Accounting" (d.h., wenn die Geschäftsvorfälle im Rahmen des Konzernabschlusses als durch Eigenkapitalinstrumente auszugleichende, anteilsbasierte Vergütung bilanziert werden, sollte diese Bilanzierung auf die Ebene der Einzelabschlüsse des Mutterunternehmens und des Tochterunternehmens "nach unten durchgedrückt" ("pushed-down") werden).

Zum Ende der Diskussion, bat IFRIC den Stab zur Überprüfung der Formulierung in IFRS 2 und um die Prüfung der Möglichkeit, aus dem gegenwärtigen Standard die Bilanzierung in den separaten Abschlüssen des Tochterunternehmens und des Mutterunternehmens in einem konzerninternen anteilsbasierten Vergütungsgeschäft herauszulesen.

IFRIC entschied, die Entscheidung über die Herausgabe einer Interpretation oder über den Abbruch des Projekts bis zu dem Zeitpunkt zu verschieben, zu dem der Stab die Analyse der Formulierung in IFRS 2 abgeschlossen hat.

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