IFRIC D17 – IFRS 2: Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen

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IFRIC erörterte die folgenden Situationen, die zuvor schon in den Paragraphen 6(c)(i) und 6 (c)(ii) in D17 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen behandelt, wurden:

das Mutterunternehmen (oder ein anderes Unternehmen der gleichen Gruppe) gewährt den Mitarbeitern des Tochterunternehmens direkt Eigenkapitalinstrumente, und

ein Tochterunternehmen gewährt Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens (oder eines anderen Unternehmens innerhalb der Gruppe) seinen Mitarbeitern.

Situationen, bei denen das Mutterunternehmen Aktienoptionen direkt an die Mitarbeiter eines Tochterunternehmens oder an das Tochterunternehmen gewährt, welches diese dann an seine Mitarbeiter gewährt

IFRIC entwickelte schnell ein Verfahren (Verfahren 3 in den "Observer Notes"), das zu einer "angemessenen Zuordnung der konzerninternen Gebühr" führt, die vom Mutterunternehmen gegenüber dem Tochterunternehmen vorgenommen wird. Dieses Verfahren stellt unabhängig von den bestehenden konzerninternen Zahlungsstrukturen sicher, dass die Auswirkungen der Transaktionen auf angemessene Art und Weise in der Gewinn- und Verlustrechnung des Tochterunternehmens widergespiegelt werden, das Leistungen von den Mitarbeitern erhält. Einige dieses Verfahren unterstützende IFRIC-Mitglieder äußerten grundsätzlich Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen dieses Ansatzes auf separate Einzelabschlüsse. Andere nahmen die Bedenken zur Kenntnis, waren aber der Ansicht, dass, da diese Pläne immer "Konzernpläne" seien und das Mutterunternehmen aktiv an den Plänen beteiligt sei, der angemessene Zuordnungsansatz den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen wiedergeben würde.

Ein Tochterunternehmen gewährt Eigenkapitalinstrumente seines Mutterunternehmens (oder eines anderen Unternehmens innerhalb desselben Konzerns) an seine Mitarbeiter. IFRIC war stärker mit der Ausweitung des dritten Verfahrens auf die zweite Gruppe von Geschäftsvorfällen beschäftigt, da einige der Ansicht waren, dass dieser Ansatz im Widerspruch zur Definition eines Derivates sowie zu deren beschriebener Bilanzierung gemäß IAS 39 stehen würde. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde entschieden, dass ein Interpretationsentwurf nur den ersten Sachverhalt behandeln sollte. Die Interpretation besagen, dass es unter Umständen angemessener wäre, anteilsbasierte Vergütungspläne wie solche mit Barausgleich zu behandeln.

Weiterführende Schritte

Der Stab wird einen Entwurf bei der nächsten IFRIC-Sitzung vorlegen.

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