Überprüfung veröffentlichter vorläufiger Agenda-Entscheidungen

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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Zunahme des für Beschäftigte relevanten beizulegenden Zeitwertes als Ergebnis von nicht-vorhersehbaren Kapitalumschichtungen

IFRIC bestätigte seine vorläufige Agenda-Entscheidung in Bezug auf dieses Thema. Es wurde darüber diskutiert, ob diese Entscheidung zur Behandlung jeder Neufestlegung als Fehlerkorrektur führen würde, wobei festgehalten wurde, dass diese Thematik als Ergebnis von von einem nationalen Standardsetter herausgegebenen Leitlinien aufgekommen war. IFRIC hielt fest, dass es den Unternehmen überlassen wäre zu entscheiden, ob irgendwelche notwendigen Änderungen Änderungen von Schätzungen oder andere Arten von Neufestlegungen (einschließlich Fehlern) darstellten.

Man einigte sich darauf, dass jede Ablehnungsmitteilung besagen würde, dass in IFRS 2 "ausreichend verbindliche Leitlinien" zur Verfügung stehen würden, anstatt festzuhalten, dass "die Antwort eindeutig" sei. Man war der Meinung, dass dies verhindern würde, dass irgendwelche Neufestlegungen als Fehler behandelt würden.

IAS 17 Leasingverhältnisse - Ansatz von bedingten Mietzahlungen

IFRIC hatte drei Stellungnahmen zu seiner vorgeschlagenen Ablehnungsmitteilung zu dieser Thematik erhalten. IFRIC einigte sich, dass keine dieser Stellungnahmen seine grundsätzliche Ansicht ändern würde, dass dieser Sachverhalt nicht auf die Agenda genommen würde.

Dennoch einigte sich IFRIC darauf:

eine Empfehlung an den IASB zu senden, dass in IAS 17 bei der nächsten Möglichkeit klargestellt werden sollte, dass bedingte Mietzahlungen für Zwecke der Erfassung von Gewinnen und Verlusten nicht in den Mindestleasingzahlungen enthalten sein sollten.

Die Ablehnungsmitteilung sollte eindeutig dahin gehend sein, dass das Thema, auf das sich IFRIC bezieht, nur die Erfassung von Gewinnen- und Verlusten behandelt ("linearisierend") und nicht die Leasingklassifizierung.

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