Empfehlungen des IFRIC-Agendaausschusses und des -Stabs

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IAS 39 Bewertung von Stromderivaten

IFRIC kam zu einer vorläufigen Entscheidung, kein Thema zur Entwicklung einer Interpretation von IAS 39 in Bezug auf die Bewertung von bestimmten Stromderivaten, wie etwa "Verträge zu (Versorgungs-)Lücken", auf seine Agenda zu nehmen. IFRIC stellte fest, dass die ursprüngliche Eingabe von ihrer Art her eher eine Anfrage nach Leitlinien zur Anwendung denn eine nach Leitlinien zur Interpretation darstellt.

Die Ablehnungsmitteilung würde festhalten, dass IAS 39 bereits eine Bewertungshierarchie enthält (IAS 39.48 - .49 und AG69 - AG82), und dass die Leitlinien in den bevorstehenden IASB-Vorschlägen zur Fair Value-Bewertung in dieser Hinsicht auch eine Hilfestellung bieten würden.

IAS 11 Fertigungsaufträge/IAS 18 Erträge - Aufteilung von Gewinnen bei nicht-segmentierten Verträgen

Der Sachverhalt entstand aus dem IFRIC-Projekt zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen. Im April 2005 stellte IFRIC fest, dass "der Unterschied in Bezug auf die Ertragserfassung bei Fertigungsaufträgen sich auf mehrere Aktivitäten bezog, jedoch nicht die Bedingungen in IAS 11 zur Segmentierung erfüllt. IFRIC hatte festgestellt, dass IAS 11 die Bruttoerfassung von Erträgen und Aufwendungen verlangt (der "Brutto-Ansatz"), während US-GAAP die Erfassung eines Prozentanteils des erwarteten Unternehmensertrags verlangt (der "Netto-Ansatz"). Daher könnte die Anwendung des Brutto-Ansatzes (im Gegensatz zum Netto-Ansatz) zur Erfassung unterschiedlicher Profitmargen aus unterschiedlichen Aktivitäten innerhalb eines nicht-segmentierten Vertrages führen."

Der Stab wurde um eine Beurteilung dazu gebeten, ob es vonnöten sei, selbständige Interpretationsleitlinien zu entwickeln oder ob es ausreichend sei, die Leitlinien in die Dienstleistungskonzessions-Interpretation einzugliedern.

IFRIC war sich einig, dass in IAS 18 und IAS 11 bereits ausreichende Leitlinien zur Festlegung der angemessenen Bilanzierung in solchen Situationen enthalten sei.

Klicken Sie hier zur Ansicht eines Schemas der gegenwärtigen Leitlinien wie von IFRIC diskutiert.

Man war der Ansicht, dass der Sachverhalt von zu grundsätzlicher Natur sei, um diesen in der Interpretation zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen unterzubringen. Darüber hinaus lagen einige Sachverhalte vor, die sich mit Kundenbindungsprogrammen überschneiden.

IFRIC beschloss vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen. IFRIC wird sich mit einer vorgeschlagenen Formulierung der Ablehnung bei seiner nächsten Sitzung beschäftigen.

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Zunahme des für Beschäftigte relevanten beizulegenden Zeitwertes als Ergebnis von nicht-vorhersehbaren Kapitalumschichtungen

IFRIC beschäftigte sich mit einer Eingabe hinsichtlich einer Situation, bei der bei einem ausgebenden Unternehmen eine Kapitalumschichtung erfolgte (zum Beispiel, eine 1 für 2 Aktien-Zusammenführung) als Folge einer Gewährung von Aktienoptionen an seine Beschäftigten. Zum Zeitpunkt der Gewährung erwartete das gewährende Unternehmen keine Umschichtung seines Kapitals. Als Ergebnis der Kapitalumschichtung steigt der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wesentlich an. Dennoch schreibt der Aktienoptionsplan nicht fest, ob zum Zeitpunkt der Kapitalumschichtung Änderungen am Plan vorgenommen werden sollen.

IFRIC entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen. Dabei merkte IFRIC an:

Die Ablehnungsmitteilung sollte aussagen, dass IFRIC nicht davon ausgeht, auf Geschäftsvorfälle so wie in der Eingabe aufgeworfen unter normalen Geschäftsbedingungen zu stoßen (d.h., die Eingabe erfüllt nicht das Kriterium in Paragraph 27(a) des IFRIC-Vorwortes).

IFRIC ist davon ausgegangen, dass es bei anteilsbasierten Vergütungsplänen eher selten vorkommt, dass dabei keine Vorkehrungen für Kapitalumschichtungen getroffen werden und dass, obwohl die Fallkonstruktion in der Eingabe wahrscheinlich einen Missbrauch darstellt, dieser Missbrauch keinen Bilanzierungssachverhalt, sondern einen Corporate Governance-Sachverhalt darstellt.

Wirtschaftliche Verpflichtungen

Der IFRIC-Vorsitzende unterrichtete IFRIC über die Ergebnisse der Board-Diskussion zu wirtschaftlichen Verpflichtungen ("Wirtschaftlicher Zwang") bei seiner Sitzung im Juni 2006 und über die Stellungnahme, die er darauf folgend im IASB-Update herausgegeben hat. Man einigte sich, dass IFRIC die Stellungnahme des Boards in einer vorgeschlagenen Ablehnungsmitteilung in die nächste Ausgabe des IFRIC-Update eingliedern würde zusammen mit einer Stellungnahme von IFRIC, dass es sich zur Nicht-Aufnahme dieses Themas auf die Agenda entschieden hat. Es würde die übliche Kommentierungsfrist gelten.

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