IAS 18 Erträge - Immobilienverkäufe

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Auf seiner März-Sitzung beschloss IFRIC die Aufnahme eines Projektes zur Klarstellung der Vorschriften von IAS 18 Erträge in Bezug auf Immobilienverkäufe, bei denen die Verträge abgeschlossen werden, bevor das Bauwerk fertig gestellt ist. Auf seiner September-Sitzung diskutierte IFRIC verschiedene Sachverhalte, die im Interpretationsentwurf zu behandeln seien, insbesondere die Sicherstellung, dass der Inhalt des Projekts angemessen definiert ist.

Anwendbare Standards

IFRIC diskutierte über die möglichen, auf Immobilienverkäufe anwendbaren IFRS. IFRIC war sich einig, dass sich eine Vereinbarung über den Verkauf von Immobilien nur dann im Anwendungsbereich von IAS 11 befindet, wenn es die IAS 11-Definition eines Fertigungsauftrages erfüllt, dh., wenn es sich um einen speziell für die Herstellung eines nach den Vorstellungen des Käufers spezifizierten Vermögenswertes verhandelten Vertrag handelt. Haben Kunden eine Auswahl aus einigen vorher festgelegten Alternativen, so erfüllt dies nicht die Definition einer "speziellen Verhandlung". Ansonsten handelte es sich bei dem Vertrag um eine Vereinbarung zum Verkauf von Gütern innerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 18.

Anwendung von IAS 18

IFRIC stellte fest, dass im Falle einer Anwendung von IAS 18 auf Immobilienverkäufe Erträge nur dann erfasst werden sollten, wenn alle der in IAS 18.14 festgelegten Kriterien erfüllt wurden. Der Interpretationsentwurf sollte Leitlinien enthalten, die insbesondere die Notwendigkeit einer Übertragung der effektiven Kontrolle/Verfügungsmacht auf den Käufer herausstellen, wobei festgehalten werden sollte, dass die effektive Kontrolle oft nur dann auf den Käufer übertragen wird, wenn der Verkauf abgeschlossen ist und der Käufer den Besitz über seine Einheit erlangt und dabei Umstände identifiziert hat, die eine volle Erfassung des Ertrags zu diesem Zeitpunkt verhindern können.

Unvollständige Leistung

IFRIC diskutierte die Bedingungen zur Ertragserfassung aus dem Verkauf von Immobilien, bevor der Bauherr das Bauwerk vollendet hat. IFRIC merkte an, dass der Interpretationsentwurf die Vorschriften zur Ertragserfassung unter diesen Umständen klarstellen sollte, und dass diese Vorschriften im Einklang mit den Schlussfolgerungen im Interpretationsentwurf D20 Kundenbindungsprogramme stehen müssen.

Verteilung von Aufwendungen und Erträgen

IFRIC bestätigte seine Entscheidung vom März 2006, wonach es die Zuteilung der Aufwendungen nicht behandeln würde, da es sich dabei um ein Gebiet mit Ermessensentscheidungen auf Basis der Gegebenheiten und der Umstände handeln würde.

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