IFRIC D17: Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

Date recorded:

IFRIC diskutierte Vorschläge des Stabes in Bezug auf:

anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Einbeziehung von Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens (oder eines anderen Unternehmens innerhalb der (Konzern-)gruppe;

Wechsel von Arbeitnehmern zwischen Konzernunternehmen; und

ob die Interpretation Vorschriften enthalten solle, wonach sie nicht automatisch auf konzerninterne Geschäfte im Allgemeinen anzuwenden wäre.

Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Einbeziehung von Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens (oder eines anderen Unternehmens innerhalb der (Konzern-)Gruppe

Ein Mutterunternehmen gewährt Rechte auf seine Eigenkapitalinstrumente an die Arbeitnehmer seines Tochterunternehmens und das Tochterunternehmen hat keine Verpflichtung gegenüber seinen Arbeitnehmern

Nach langwieriger Diskussion beschloss IFRIC unter solchen Voraussetzungen, dass wenn es sich bei der Transaktion um eine in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungstransaktion im Abschluss des Mutterunternehmens bzw. im Konzernabschluss handelt, es sich dann ebenso um eine in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Transaktion im Abschluss des Tochterunternehmens handelt. Das Tochterunternehmen würde eine Zuführung eines Eigenkapitalteilnehmers in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Betrags der erbrachten Leistungen erfassen. IFRIC merkte an, dass es sich dabei um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes für Zuwendungen in IFRS 2.3 handelt. Übertragungen der Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens durch seine Anteilseigner an Dritte, die Güter oder Dienstleistungen an das Unternehmen geliefert haben (einschließlich Arbeitnehmern) sind anteilsbasierte Vergütungen. Dies gilt auch für Übertragungen von Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens des Unternehmens, oder Eigenkapitalinstrumenten eines anderen Unternehmens im gleichen Konzernverbund wie das Unternehmen an Dritte, die Güter oder Dienstleistungen an das Unternehmen gewährt haben.

Ein Tochterunternehmen gewährt Rechte auf Eigenkapitalinstrumente seines Mutterunternehmens (ein anderes Unternehmen innerhalb des gleichen Konzernverbundes) an seine Arbeitnehmer, und das Tochterunternehmen hat eine Verpflichtung gegenüber seinen Arbeitnehmern

IFRIC überprüfte seine auf der Juli-Sitzung getroffene Entscheidung, zu diesem Gebiet keine Leitlinien zur Verfügung zu stellen. IFRIC betrachtete drei Alternativen: (i) Verpflichtung, solche Vereinbarungen im Abschluss des Tochterunternehmens als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich zu behandeln (unabhängig von der Behandlung beim Mutterunternehmen); (ii) Verpflichtung zur Behandlung als eigenkapitalbasiert, wenn die Vergütung im Abschluss des Mutterunternehmens bzw. im Konzernabschluss als anteilsbasierte Vergütung mit Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten behandelt wurde; oder (iii) Keine Bereitstellung von Leitlinien in der Interpretation, aber Hinzufügen einer Diskussion in der Grundlage für Schlussfolgerungen mit der Anmerkung, dass unterschiedliche Behandlungen möglich sind.

IFRIC stellte fest, dass IFRS 2 für den Abschluss des Tochterunternehmens die Behandlung dieser Vereinbarungen als solche mit Barausgleich verlangt, da die zur Erfüllung der Verpflichtung des Tochterunternehmens gegenüber seinen Arbeitnehmern verwandten Instrumente nicht die eigenen Eigenkapitalinstrumente seien. Daher war die Anwendung des Grundsatzes für Zuwendungen iSv. IFRS 2.3 nicht möglich. Die Vergütung stellte eine anteilsbasierte Vergütung dar, sie erfüllte jedoch nicht die Definition einer eigenkapitalbasierten Vergütung. Daher musste sie wie eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich behandelt werden.

Wechsel von Arbeitnehmern zwischen Konzernunternehmen

IFRIC beschloss, dass der Wechsel von Arbeitnehmern zwischen Konzernunternehmen nicht als Verfehlen einer nicht-marktbasierten Ausübungsbedingung im Jahresabschluss des Tochterunternehmens angesehen wird, von dem die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln.

IFRIC beschloss außerdem, dass wenn ein Arbeitnehmer den Konzernverband während der Ausübungsperiode verlässt (d.h., die nicht-marktbasierte Ausübungsbedingung verfehlt), jedes einzelne Tochterunternehmen die vorher für die von diesem Arbeitnehmer während der Ausübungsperiode erfassten Einlagen wiederaufholen sollte. Die Frage, ob die Interpretation Leitlinien dahin gehend enthalten solle, dass sie nicht automatisch auf konzerninterne Geschäfte im Allgemeinen anzuwenden ist, wäre unnötig und sollte gestrichen werden.

Verabschiedung

Der IFRIC-Vorsitzende fragte, ob auf der Grundlage der auf dieser Sitzung getroffenen Entscheidungen irgendwelche Mitglieder von IFRIC dem Konsensbeschluss in dieser Interpretation widersprechen würden (noch zu entwerfen). Keine IFRIC-Mitglieder deuteten eine Ablehnung an, so dass die Interpretation verabschiedet wurde.

Nächste Schritte

Die Mitglieder von IFRIC wurden um die Übermittlung von Stellungnahmen zum Entwurf an den Stab gebeten, nach denen der Stab einen überarbeiteten Entwurf für IFRIC erstellen wird. Dem IFRIC soll dabei eine Durchsicht entsprechend des Zeitplans ermöglicht werden, um die Interpretation an den IASB zwecks Begutachtung bei der IASB-Sitzung im Oktober 2006 zu ermöglichen. Der Veröffentlichungszeitpunkt der Interpretation wäre von der Durchsicht des Dokuments durch den Board abhängig.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.