IAS 18 Erträge - Ertragserfassung im Voraus durch einen Fondsmanager

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Auf seiner Sitzung im Mai 2006 entschied IFRIC eine Interpretation zu entwickeln, die aufzeigt, wie Erträge in Bezug auf nicht erstattungsfähige Gebühren (Honorare, Kosten), die im Voraus von einem Fonds bzw. Investmentfonds-Manager erhalten werden, erfasst werden sollen, wenn diese anfänglich durch einen Investor in einem bestimmten Fonds angelegt werden.

Die beim IFRIC-Treffen im September 2006 geführte Diskussion resultierte in einer Anfrage an den Stab, zwei Themen näher zu betrachten:

Das erste Thema bestand darin, die durch den Fondsmanager bereitgestellten Dienstleistungen zu bestimmen, für die dieser durch die Vorauszahlung kompensiert wird. Einige Mitglieder von IFRIC brachten zum Ausdruck, dass die ursprüngliche Gebühr nur dann zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anlage erfasst werden soll, wenn der Fondsmanager dem Investor gegenüber bereits Dienstleistungen erbracht hat.

Der Mitarbeiterstab nannte die folgenden Dienstleistungen, welche vor der erstmaligen Investitionstätigkeit dem Kunden gegenüber erbracht werden können:

Dienstleistungen bezüglich der Bereitstellung von Investitionsberatungen im Voraus.

Dienstleistungen bezüglich der Zusammenstellung des Fonds sowie der Anlagevermittlung.

Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Verkaufsprovisionen.

Dienstleistungen verbunden mit der fortlaufenden Fondsverwaltung.

IFRIC diskutierte jeden der oben genannten Punkte. Ein Großteil der Diskussion nahm die Bereitstellung von im Voraus geleisteten Investitionsberatungen ein. Die Mitglieder von IFRIC brachten ihre Bedenken gegenüber der Erfassung von Erträgen bei im Voraus geleisteten Investitionsberatungen zum Ausdruck. In den meisten Fällen ist diese Beratung kostenlos, auch wenn der Investor sich nicht entscheiden sollte, in diesen Fonds zu investieren. IFRIC befasste sich auch mit dem Wert, der solchen Dienstleistungen zugewiesen werden sollte.

Im Allgemeinen stellte IFRIC fest, dass sofern Kundendienstleistungen anfänglich bestimmt werden konnten, Erträge für diese Dienstleistungen dann erfasst werden können, wenn die Dienstleistungen erbracht werden können. IFRIC entschied außerdem, dass da nicht alle Dienstleistungen im Voraus bestimmbar sind, nachträgliche Investitionsdienstleistungen abgegrenzt werden sollten.

Das zweite Thema beinhaltete die Bewertung abgegrenzter Erträge. Hierzu gab es eine ziemlich kurze Diskussion. IFRIC war sich einig, dass abgegrenzte Erträge hinsichtlich im Voraus erhaltener Gebühren im Rahmen eines "systematischen Ansatzes" erfasst werden sollten, der widerspiegelt, wie die Dienstleistung dem Investor gegenüber erbracht werden.

Der Mitarbeiterstab wurde von IFRIC beauftragt, ein auf den Entscheidungen von IFRIC basierendes Arbeitspapier zu erstellen.

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